Stand: 26.09.2014 17:33 Uhr

NDR Rundfunkrat beanstandet Veränderungen von Online-Votings

Der NDR Rundfunkrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag, 26. September, in Hamburg mit den vom Sender selbst bekannt gemachten Vorfällen bei der Erstellung einiger Listing-Formate befasst. Nach eingehender Diskussion kam das Gremium zu dem Ergebnis, dass die festgestellten Manipulationen nicht hinnehmbar sind. Der Rundfunkrat sieht durch das Fehlverhalten einzelner Redaktionen die Grundsätze des für den NDR geltenden Verhaltenskodexes verletzt. Zwar sei die Einbeziehung neuer Medien mit ihren Interaktionsangeboten im Grundsatz wünschenswert, die Umsetzung müsse aber transparent gemacht werden.

Ute Schildt, Vorsitzende des NDR Rundfunkrates: "Durch die Eingriffe bei Online-Votings wurde das Ansehen des Senders aufs Spiel gesetzt. Die aktuell im Unternehmen geführte Grundsatzdiskussion über die Einhaltung des NDR Verhaltenskodexes ist das richtige interne Signal. Der Rundfunkrat begrüßt daneben insbesondere den vom Intendanten vorgelegten Maßnahmenkatalog für die künftige Absicherung gegen interne und externe Manipulation von Beteiligungsformaten."

Die Regeln für den künftigen redaktionellen Umgang mit Listing-Formaten im NDR sehen u. a. vor, dass die Ergebnisse von Online-Votings parallel zur Sendung in absoluten und prozentualen Zahlen auf NDR.de veröffentlicht werden. Die Abstimmungsergebnisse müssen grundsätzlich eins zu eins in den Sendungen übernommen werden.

Anhang

- Stellungnahme des NDR Rundfunkrates zu den vom NDR festgestellten
Manipulationen bei Listing-Formaten

- Regeln für den redaktionellen Umgang mit Listing-Formaten im NDR
Stellungnahme des NDR Rundfunkrates zu den vom NDR festgestellten
Manipulationen bei Listing-Formaten

Der NDR Rundfunkrat nimmt zu den vom NDR festgestellten Manipulationen von Online-Votings bei Unterhaltungssendungen im NDR Fernsehen und Hörfunk wie folgt Stellung:

Der NDR Rundfunkrat beanstandet und missbilligt das Fehlverhalten bei der Erstellung einiger Listing-Formate und bewertet diese Vorfälle, die einzelne Unterhaltungssendungen des NDR betreffen, als nicht hinnehmbar. Der NDR selbst hat durch eigene Recherche diese Vorfälle bekannt gemacht.

Der NDR Verhaltenskodex, der für die NDR MitarbeiterInnen die Grundlage der redaktionellen und journalistischen Arbeit darstellt, wurde durch einzelne Redaktionen verletzt. Das Ansehen des Senders wurde damit leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Ehrlichkeit und Respekt des NDR gegenüber seinen ZuschauerInnen und ZuhörerInnen sind unerlässlich für die Glaubwürdigkeit und das Renommee des Senders.

Die Korrektheit redaktioneller Arbeit bedeutet für den NDR Rundfunkrat Transparenz von Ent­scheidungsprozessen. Insofern hätte das redaktionelle Eingreifen auf die Rangfolgen transparent gemacht werden müssen.

Der Rundfunkrat erkennt an, dass der NDR die Vorfälle zum Anlass nimmt, im Unternehmen eine Grundsatzdiskussion über die Einhaltung des NDR Verhaltenskodexes zu führen.

Generell ist zu überdenken, ob Listing-Formate noch zeitgemäß sind oder ob neue Formate ent­wickelt werden sollten. Die neuen Medien ermöglichen eine Interaktion mit den ZuschauerInnen und ZuhörerInnen, die zwar fortschrittlich und erwünscht ist, deren Umsetzung im Ergebnis aber transparent gestaltet werden muss.

Der vom Intendanten vorgelegte Maßnahmenkatalog ist ein geeignetes Instrument für die künftige Absicherung gegen Manipulation von Beteiligungsformaten von innen und außen. Er ist kontinuierlich auf seine Wirksamkeit hin zu überprüfen.


Regeln für den redaktionellen Umgang mit Listing-Formaten im NDR

1. Online-Votings können in geeigneten Fällen dazu beitragen, die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie Zuschauerinnen und Zuschauer einzubinden. Dies muss bereits bei der Projektgenehmigung schriftlich angekündigt werden. Bei der öffentlichen Ankündigung eines Online-Votings ist darauf hinzuweisen, dass es eine Mindestbeteiligung gibt.

2. Auswahllisten der Redaktionen müssen bereits mit Blick auf Lizenzfragen und Materiallage vor Veröffentlichung geprüft sein, um nachträgliche Änderungsnotwendigkeiten zu minimieren. Wiederholungsrechte werden dabei berücksichtigt.

3. Die technische Realisierung von Online-Votings verantwortet der Programmbereich Online & Multimedia, der den Redaktionen die entsprechenden Systeme zur Verfügung stellt. Die Redaktion prüft, ob es notwendig ist, die Medienforschung im Einzelfall einzubeziehen.

4. Die Ergebnisse von Online-Votings werden parallel zur Sendung in absoluten und prozentualen Zahlen auf NDR.de veröffentlicht.

5. Online-Votings sind Abstimmungen, die grundsätzlich eins zu eins in den Sendungen abgebildet werden müssen. Der NDR kann nicht vollständig ausschließen, dass Dritte versuchen, ein Voting in ihrem Interesse zu beeinflussen. In derartigen oder vergleichbaren Ausnahmefällen können redaktionelle Änderungen veranlasst sein. Auf sie und ihre Begründung muss in der Sendung, online und in den programmbegleitenden Texten hingewiesen werden. Transparenz ist oberstes Gebot.

6. Die redaktionelle Letztverantwortung gilt auch für Listing-Formate. Allerdings muss jede Abweichung zwischen dem Online-Voting und der Sendung von dem/der Abteilungsleiter/in genehmigt werden. Dies gilt auch bei Wiederholungen.

7. Redaktionell zusammengestellte Listings sind auch weiterhin möglich. Sie müssen auf klar definierten und nachvollziehbaren Kriterien beruhen, die vor Veröffentlichung von der/dem zuständigen Abteilungsleiter/in genehmigt werden. Eine Jury-Entscheidung kann geeignet sein, um ein Ranking festzulegen. Die Kriterien müssen einer öffentlichen Überprüfung zugänglich sein.

8. Repräsentative Umfragen bleiben unantastbar und dürfen unter keinen Umständen verändert werden.