Stand: 03.02.2017 18:08 Uhr

Barrierefreiheit: Untertitelquote im NDR Fernsehen bei 81 Prozent - Rundfunkrat begrüßt jüngste Fortschritte

Der NDR Rundfunkrat zeigt sich zufrieden über die jüngsten Fortschritte beim Ausbau der barrierefreien Angebote des Norddeutschen Rundfunks. Das Gremium hatte sich am Freitag (3. Februar) in Hamburg über den aktuellen Stand bei Fernsehsendungen mit Untertitelung sowie mit Hörfilmfassung informiert. 81 Prozent des NDR Fernsehens sind inzwischen mit Untertiteln für gehörlose und schwerhörige Menschen versehen. Das sind mehr als 19 Stunden Programm jeden Tag, wie Niels Rasmussen, Leiter des Programmbereichs Online und Multimedia, und Ursula Heerdegen-Wessel, Leiterin Barrierefreie Angebote und NDR Text, berichteten. In den vergangenen vier Jahren habe sich die Untertitelquote im NDR Fernsehen damit nahezu verdoppelt. Weitere wichtige Aspekte im Bericht an den Rundfunkrat: Im Ersten Programm untertitelt der NDR alle seine Erstsendungen. Darüber hinaus bietet der NDR einige Formate, darunter das Politikmagazin "Panorama" oder die Kindernachrichten von NDR Info, auf NDR.de in Gebärdensprache an.

Ursula Thümler, Vorsitzende des Rundfunkrats: "Der NDR ist dem Ziel, seine Angebote möglichst vielen Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen, wieder einen Schritt näher gekommen. Der Rundfunkrat begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich und unterstützt den Intendanten dabei, diesen Kurs fortzusetzen. Unser besonderer Dank gilt der Redaktion Barrierefreie Angebote, die ideenreich und engagiert am weiteren Ausbau der Barrierefreiheit gearbeitet hat."

Ein wichtiger Schwerpunkt dabei ist auch das Hörfilm-Angebot für blinde und sehbehinderte Menschen. Sendungen im Ersten werden auch künftig in einer Hörfassung angeboten darunter z. B. "Tatort" oder "Polizeiruf 110" vom NDR. Für das NDR Fernsehen werden u. a. typisch norddeutsche Reihen audiodeskribiert, darunter "Landpartie", "Neues aus Büttenwarder" und "Der Tatortreiniger".

Texte in so genannter "Leichter Sprache" finden sich auf NDR.de. Durch Leichte Sprache können Menschen mit Behinderung, aber auch solche mit Lese- und Schreibschwäche oder Migrantinnen und Migranten Texte besser verstehen. Immer freitags gibt es einen Wochenrückblick mit den sieben Topmeldungen aus Norddeutschland in Leichter Sprache.

Neben der Barrierefreiheit standen weitere wichtige Themen auf der Tagesordnung. Dazu zählte die Beratung der "Leitlinien für die Programmgestaltung des NDR" für 2017/2018. Alle zwei Jahre legt der NDR diesen Bericht über die Erfüllung seines Auftrags, über die Qualität und Quantität seiner Angebote und Programme sowie über die geplanten Schwerpunkte vor. Prägend für den NDR wird auch in den kommenden zwei Jahren das digitalisierte Marktumfeld sein. Gleichzeitig verändern sich die strukturellen und finanziellen Rahmenbedingungen. Vor diesem Hintergrund erläutert der Bericht die geplanten Entwicklungen der medienübergreifenden Programmgestaltung ebenso wie der einzelnen Angebote im Radio, Fernsehen und Internet.

Als gesellschaftlich übergreifenden Themen kommt den Aspekten "Migration/Integration" sowie "Inklusion/Barrierefreiheit" ein besonderer Stellenwert zu. Diesen Aspekten sind deshalb genauso wie dem Qualitätsmanagement eigene Kapitel gewidmet. Der Rundfunkrat folgte der Empfehlung des Programmausschusses, der sich bereits eingehend mit den Leitlinien befasst und Impulse dazu gegeben hatte, und stimmte dem Papier zu. Die Leitlinien werden online bei NDR.de veröffentlicht.

Zu zwei weiteren Tagesordnungspunkten hatte der Rundfunkrat Gäste in die Sitzung eingeladen. Zu einem Gespräch über die Nachrichten-Präsentation bei ARD-aktuell war Tagesthemen-Moderator Ingo Zamperoni in die Sitzung gekommen. Er berichtete u. a. über die besonderen Herausforderungen bei der Präsentation der Sendung und schilderte Erfahrungen aus seinen ersten Wochen als Nachrichten-Anchor. Weiterer Gast der Sitzung war die ARD-Online-Koordinatorin Heidi Schmidt (SWR). Mit ihr tauschte sich der Rundfunkrat aus über das Thema "Möglichkeiten und Anforderungen für zeitgemäße öffentlich-rechtliche Online-Angebote".

Außerdem befasste sich der Rundfunkrat mit insgesamt 19 Programmbeschwerden von vier Zuschauerinnen und Zuschauern. Alle Beschwerden waren vor der Erörterung im Plenum im Rechts- und Eingabenausschuss oder im Programmausschuss behandelt worden. In keinem Fall sah der Rundfunkrat die staatsvertraglich festgelegten Programmgrundsätze verletzt und wies die Beschwerden ab.