Stand: 20.06.2005 11:37 Uhr

50 Jahre NDR Rundfunkrat - Empfang in Celle

Mit einem Empfang in Celle würdigte der Norddeutsche Rundfunk das 50-jährige Bestehen seines Rundfunkrats. Das Aufsichtsgremium des aus dem NWDR hervorgegangenen damaligen Drei-Länder-Senders NDR konstituierte sich am 23. Juli 1955. Vor rund 250 geladenen Gästen im Celler Schloss sagte Dagmar Gräfin Kerssenbrock, die Vorsitzende des NDR Rundfunkrats, dass die Gremien einen unverzichtbaren Teil von Freiheit in der Gesellschaft sicherten. "50 Jahre Rundfunkrat bedeuten 50 Jahre Pressefreiheit auf der Grundlage des Artikels 5 Grundgesetz", so Gräfin Kerssenbrock. "Qualität und Staatsferne sind wir alle - ob Mitarbeiter des NDR, ob Kontrollgremium oder gestaltender Politiker - dem Bürger schuldig, der Gebühren zahlt und auf die Rundfunkfreiheit vertraut, und nicht einer Partei oder einer Regierung".

Der niedersächsische Ministerpräsident Christian Wulff beglückwünschte den NDR zu seinem Rundfunkrat und zu seiner Arbeit, die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung genieße. Wulff: "Der NDR ist das Bindeglied der norddeutschen Identität. Stichworte, die seine Stärken beschreiben, sind Qualität, Programmvielfalt, Professionalität und Regionalität."

NDR Intendant Prof. Jobst Plog betonte in seiner Rede die herausragende Rolle des Rundfunkrats für die Entwicklung des Hauses. Plog: "In 50 Jahren hat sich der NDR zu einem unabhängigen Sender entwickelt, der in der Tradition der BBC für Unabhängigkeit und professionelle Arbeit steht. Dies liegt nicht zuletzt an der professionellen kritischen, aber zugleich konstruktiven Begleitung unserer Arbeit durch die unabhängigen Aufsichtsgremien Rundfunk- und Verwaltungsrat." Plog zeigte sich erleichtert darüber, dass die vier Staatsvertragsländer bei der Novellierung des NDR Staatsvertrags der Idee eines stärkeren Einflusses der Regierungen in den Gremien, insbesondere des Verwaltungsrats, nicht gefolgt sind.

Die zurzeit 58 Mitglieder des NDR Rundfunkrats sind ehrenamtlich tätig. Im höchsten Aufsichtsgremium des Senders sind in repräsentativer Weise bedeutsame gesellschaftliche, weltanschauliche und politische Organisationen und Gruppen aus den vier NDR Staatsvertragsländern vertreten. Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen und berät den Intendanten in allgemeinen Programmangelegenheiten. Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben des Gremiums gehört u.a. die Wahl und Abberufung des Verwaltungsrats. Dem Rundfunkrat obliegt die Genehmigung des jährlichen Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Der Vorsitz wechselt nach Ländern in der Reihenfolge Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern; die Wahl erfolgt jeweils für 15 Monate. Alle Mitglieder aus einem Bundesland bilden zugleich den jeweiligen Landesrundfunkrat, der jedem der vier NDR Landesfunkhäuser zugeordnet ist.

17. Juni 2005/MG