364. Sitzung des NDR Rundfunkrates am 01.02.2008

Hauptthema: 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - 3-Stufen-Test - Gremienbeteiligung

Der Rundfunkrat hat sich erneut mit dem neuen Genehmigungsverfahren der ARD für neue oder wesentlich veränderte digitale ARD-Angebote befasst. Der Rechts- und Eingabenausschuss hatte in seiner Sitzung am 24.01.2008 den sog. 3-Stufen-Test vorberaten. Demnach gäbe es zwar einige Punkte, unter anderem Zeitabläufe und Aufgreifkriterien betreffend, die nach Auffassung der Ausschussmitglieder noch weiter präzisiert werden müssten, im Ergebnis begrüßen die Ausschussmitglieder jedoch grundsätzlich das Verfahren der ARD zur Genehmigung neuer digitaler Gemeinschaftsangebote als eine geeignete Grundlage für die weitere Umsetzung des 3-Stufen-Tests. Der Rundfunkrat schloss sich der Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung der noch zu ergänzenden Präzisierungen an.

1. Rechtliche Rolle des Programmbeirates Erstes Deutsches Fernsehen

Der Justitiar des Norddeutschen Rundfunks, Herr Dr. Hahn, informierte die Gremienmitglieder über die rechtliche Grundlage der Aufgaben des Programmbeirates Erstes Deutsches Fernsehen. Durch die Erweiterung der Kompetenzen der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) stelle sich die Frage, so Herr Dr. Hahn, wie die Bedeutung des Programmbeirats mit seiner konkreten rechtlichen Ausgestaltung zu den relativ neuen Koordinierungsfunktionen der GVK passe. Der Vorsitzende des Rundfunkrates, Herr Frahm, wies darauf hin, dass er dieses Thema in einer der nächsten GVK-Sitzungen zur Sprache bringen werde. Im Vorstand des Rundfunkrates herrsche Einigkeit darüber, dass sich der Programmbeirat auf seine Beratungsfunktion beschränken sollte, um eine Kollision mit den Rechten der Rundfunkräte zu vermeiden. Zudem herrscht Einigkeit, dass der NDR die Mitgliedschaft im Programmbeirat alle 15 Monate bestimmt.