363. Sitzung des Rundfunkrates am 30. November 2007

Hauptthema: Genehmigung des Wirtschaftsplans 2008

Der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks hat in seiner 363. Sitzung am 30.11.2007 den Wirtschaftsplan 2008 einstimmig genehmigt. Dieser war vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 23.11.2007 festgestellt worden. Im Vorwege hatten die Landesrundfunkräte Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein dem Entwurf bereits zugestimmt, soweit die jeweiligen Landesfunkhäuser betroffen waren. Auch im letzten Jahr der laufenden Gebührenperiode werden die umfangreichen Sparanstrengungen und Wirtschaftlichkeitsmaßnahmen aller Bereiche aufrecht erhalten. Das Ziel, die Gebührenperiode 2005 bis 2008 mit ausgeglichenem Ergebnis abzuschließen, hat weiterhin oberste Priorität.

2. Thema: Vertrag zwischen ARD/ZDF und der UEFA betreffend Übertragungsrechte an der Fußball-Europameisterschaft 2008 in Österreich und der Schweiz

ARD und ZDF haben unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung einen Vertrag zum Erwerb von Übertragungsrechten an der Fußball-Europameisterschaft 2008 mit der UEFA unterzeichnet. Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand der Erwerb einer ausreichenden Anzahl an Spielen für die Verbreitung im Free-TV, um den Zuschauern eine umfassende Teilhabe an diesem Ereignis zu ermöglichen. Der Rundfunkrat schloss sich der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Informationstechnologien des Rundfunkrates (FWI), dem Vertrag zuzustimmen, einstimmig an.

3. Thema: 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag - Gremienbeteiligung

Der Justitiar des NDR, Herr Dr. Hahn, informierte die Gremienmitglieder über das Ergebnis der ARD-Sitzung am 26./27.11.2007 in Bremen hinsichtlich des so genannten Drei-Stufen-Tests für neue digitale Gemeinschaftsangebote. Die Intendanten und die Gremienvorsitzendenkonferenz hätten sich einstimmig auf ein Verfahren zur Durchführung des Tests geeinigt. Danach würden künftig neue bzw. wesentlich veränderte digitale ARD-Angebote von dem Rundfunkrat der federführenden Anstalt nach einer besonderen Prüfung genehmigt. Die Koordinierung des Genehmigungsverfahrens liege bei der Gremienvorsitzendenkonferenz, die auch die Rundfunkräte der übrigen Rundfunkanstalten mit einbeziehen werde. Mit der Entscheidung für das Federführungsprinzip sei ein tragfähiger Kompromiss gefunden worden. Die Mitglieder des Rundfunkrates beschließen, dieses Thema nach einer Vorberatung im Rechts- und Eingabenausschuss des Rundfunkrates am 01.02.2008 erneut aufzugreifen und eingehend zu beraten.