Stand: 27.01.2006 15:33 Uhr

348. Sitzung am 13. Januar 2006

Zuständigkeit des Rundfunkrates für die Aufsicht über Telemedienangebote des NDR muss erhalten bleiben

In seiner 348. Sitzung am 13. Januar 2006 hat sich der NDR Rundfunkrat mit der im Entwurf des 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrages vorgesehenen Aufsichtsregelung über Telemedien befasst. Die Aufsicht über die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten angebotenen Inhalte obliegt seit jeher den jeweiligen Rundfunkräten. Die Gremienmitglieder schlossen sich dem Beschluss des Rechts- und Eingabenausschusses des Rundfunkrates an und forderten aus Gründen der Klarstellung eine eindeutige Erwähnung der Zuständigkeit an geeigneter Stelle im 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Herr Dr. Knothe, als Vertreter der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, sagte zu, die Klarstellung der Zuständigkeit in Bezug auf die Aufsicht über Telemedienangebote des NDR an geeigneter Stelle in das Gesetzeswerk einfließen zu lassen.

Auswirkungen der verminderten Gebühreneinnahmen auf das NDR Fernsehen

Der Rundfunkrat hat sich auf seiner 348. Sitzung über die Auswirkungen der verminderten Gebühreneinnahmen auf das NDR Fernsehen informieren lassen. Die verschobene und gegenüber der KEF-Empfehlung gekürzte Gebührenerhöhung bedeuten - zusammen mit den übrigen staatsvertraglichen Festlegungen - für den NDR hohe Erlöseinbußen in der laufenden Gebührenperiode. Die nach Ausgang des Gebührenfestsetzungsverfahrens im NDR eingeleiteten Gegenmaßnahmen haben zum Ziel, die Belastungen für die Programme möglichst gering zu halten. Gleichwohl war es unvermeidlich, Sendungen und Sendereihen im Fernsehen zu streichen bzw. dauerhaft einzustellen. Neben diesen direkt sichtbaren Einschnitten droht angesichts geringer Steigerungsraten bzw. einer Nullrunde im Jahr 2005 bei gleichzeitig steigenden Kosten und Bedarfen eine schleichende, Qualität und Akzeptanz gefährdende Unterfinanzierung der Programme, die letztlich nur durch erneute Einschnitte gestoppt werden kann.

Entwicklung von NDR Online

Die Mitglieder des Rundfunkrates haben sich mit der Präsenz des NDR im Internet befasst. Herr Brackmann, Leiter des Programmbereichs Programmbegelitende Dienste/Multimedia, informierte ausführlich über die Nutzungs- und Angebotsentwicklung der Online-Angebote des NDR. Acht Hörfunkprogramme und über 70 verschiedene Fernsehsendungen möglichst vollständig mit Onlineangeboten zu begleiten sei, so Herr Brackmann, nur möglich, indem der redaktionelle Workflow konsequent auf die Nutzung sämtlicher Synergieeffekte ausgerichtet werde. Der NDR hat ein Content-Managementsystem eingeführt, das die konsequente Nutzung aller redaktionellen Inhalte für alle erreichbaren Abspielwege kostengünstig mit vertretbarem Zeitaufwand ermöglicht.

Zulieferungen des NDR zum Gemeinschaftsprogramm der ARD - Programmfeld Nachrichten

Im Gesamtangebot der von der ARD verantworteten Programme spielt die Information eine herausragende Rolle. Den Gremienmitgliedern wurde eine umfangreiche Informationsvorlage (siehe Kasten rechts unter "Weitere Informationen") zur Verfügung gestellt, die einen umfassenden Überblick über die Zulieferungen des NDR im Programmfeld Nachrichten zum Gemeinschaftsprogramm der ARD vermittelte. Für die Rundfunkratssitzung im März 2006 plant der Rundfunkrat, sich mit dem Programmfeld Informationsreihen zu befassen.