Datenschutz für Rundfunkteilnehmer

Der NDR ist nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag berechtigt, personenbezogene Daten der Beitragsschuldner für Zwecke des Beitragseinzugs zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Dabei gilt eine strenge Zweckbindung. Eine Nutzung dieser Daten zu anderen Zwecken ist unzulässig. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen dazu finden Sie hier: Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rundfunkbeitragsrecht

Diese Aufgabe haben die Landesrundfunkanstalten dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln übertragen. Es handelt sich dabei um eine nicht-rechtsfähige unselbständige Verwaltungseinrichtung, die jeweils für die einzelne Landesrundfunkanstalt tätig wird.

Für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Einzug des Rundfunkbeitrags und der Verwaltung der Teilnehmerkonten ist für den Bereich des Norddeutschen Rundfunks der Datenschutzbeauftragte des NDR zuständig.

 

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