Stand: 14.07.2011 12:00 Uhr

Tauchunfall auf Fehrmarn: Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen Tauchschullehrer und seinen Sohn

von N. von Studnitz

Fast genau ein Jahr nach dem tragischen Tod von zwei jungen Tauchanfängern auf der Insel Fehmarn hat die Staatsanwaltschaft Lübeck nach Informationen der NDR 1 Welle Nord Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den ehemaligen Leiter einer Tauchschule und seinen Sohn erhoben. Am 16. Juli 2010 war der 20jährige Sohn des Tauchschulbesitzers mit sechs Kursteilnehmern zu einem sogenannten Schnuppertauchen gestartet. 50 Meter vor dem Wulfener Strand war die Gruppe nach den Ermittlungen der Polizei abgetaucht. Bei trüber Sicht hatte die Gruppe dann in etwa 2,5 Meter Tiefe den Kontakt zueinander verloren. Zwei Teilnehmer kehrten nicht mehr an die Oberfläche zurück. Ein zehnjähriger Junge aus Guxhagen in Hessen wurde nach 20 Minuten leblos treibend im Wasser gefunden. Das zweite Tauchopfer, eine 16jährige, verstarb im Krankenhaus, nachdem die Ärzte eineinhalb Wochen lang um das Leben des Mädchens gekämpft hatten. Laut Anklage hatte der Leiter der Tauchschule seinen Sohn mit der Durchführung des Tauchgangs beauftragt, obwohl er wusste, dass dieser keine ausreichende Qualifikation besaß und die Wetterbedingungen nicht gut waren. Außerdem habe es Mängel an der Tauchausrüstung gegeben. Das Strafmaß im Falle einer Verurteilung wegen fährlässiger Tötung reicht von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Wann der Prozess eröffnet wird, ist noch offen.


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