Stand: 20.07.2011 17:00 Uhr

Blutproben nach Alkoholkontrollen: OLG-Präsidentin fordert Abschaffung des Richtervorbehalts

von Thorsten Kleine

Uta Fölster im Exklusiv-Interview der NDR 1 Welle Nord

Blutproben nach Alkoholkontrollen durch die Polizei müssen bisher vorab durch die Entscheidung eines Richters genehmigt werden. Diesen sogenannten Richtervorbehalt hält die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts Uta Fölster für überholt und überflüssig. Im Exklusiv-Interview mit der NDR 1 Welle Nord fordert Fölster die Abschaffung der bisherigen Regelung. Nach ihrer Einschätzung sei eine Blutprobe in diesem Fall nicht als Eingriff in die Privatsphäre zu bewerten. Es gehe hier lediglich um einen "kleinen Piks", der fachgerecht von einem Arzt vorgenommen werde. Anders verhalte es sich zum Beispiel bei Entscheidungen über Hausdurchsuchungen oder bei Fällen von Untersuchungshaft, so die OLG-Präsidentin. Hier sei der Richtervorbehalt aus rechtsstaatlichen Gründen zwingend geboten. Das Land Niedersachsen, so Fölster, habe beim Bund einen Antrag auf Streichung des Richtervorbehalts gestellt. Sie hoffe, dass diese Initiative auch von Schleswig-Holstein und weiteren Bundesländern unterstützt wird.


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