Stand: 24.11.2010 16:51 Uhr

Aktenverweigerung des Bundeskanzleramtes unzulässig

von Michael Orth

Hannover. Das Bundeskanzleramt darf dem Asse-Untersuchungs-Ausschuss des niedersächsischen Landtags keine Akten verweigern. Zu diesem Schluss kommt der Braunschweiger Staatsrechtler Prof. Dr. Edmund Brandt in einem Gutachten im Auftrag der Landtagsfraktion Bündnis90/Die Grünen, das dem Hörfunksender NDR 1 Niedersachsen vorliegt. Mit seiner Weigerung behindere das Bundeskanzleramt die Arbeit des Untersuchungsausschusses. Nur unter ganz besonderen Umständen ließen "sich Gründe finden, dem Untersuchungsausschuss Akten vorzuenthalten", schreibt Brandt. Im vorliegenden Fall sieht er diese Gründe nicht. Darüber hinaus habe das Bundeskanzleramt seine Weigerung auch nicht ausreichend begründet. Für den Staatsrechtler Brandt ist deshalb klar, dass "das Bundeskanzleramt dem von Verfassungswegen bestehenden Herausgabeanspruch zu Unrecht nicht nachgekommen" ist.

Hintergrund: Der Asse-Untersuchungsausschuss des niedersächsischen Landtages hat von zahlreichen Bundes- und Landesbehörden Akten zum Atommülllager Asse angefordert. Trotz mehrfacher Aufforderung durch den Ausschuss hat das Bundeskanzleramt bisher nur einen kleinen Aktenbestand übermittelt.

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