Stand: 15.03.2012 09:39 Uhr

Richter stoppen Abschiebungen nach Italien wegen Menschenrechtsverletzungen

Nach Recherchen des NDR-Politikmagazins "Panorama" im Ersten sind Flüchtlinge in Italien und Ungarn erheblichen Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Trotzdem schiebt Deutschland weiterhin Asylbewerber ohne reguläre Widerspruchsmöglichkeit in diese Länder ab, wenn sie das Gebiet der EU dort zuerst betreten haben. Mehrere deutsche Verwaltungsgerichte, etwa das Oberverwaltungsgericht Münster am 1. März, haben inzwischen Verfahren gegen die Abschiebepraxis nach Italien und Ungarn zugelassen, obwohl sie nach dem Asylverfahrensgesetz eigentlich nicht zuständig sein sollen. Die Richter begründen ihre Zuständigkeit mit dem Grundgesetz. Dem widerspricht das Bundesinnenministerium gegenüber "Panorama": "Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung der Verwaltungsgerichte, (...) weil keine konkreten Anhaltspunkte vorliegen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung von Asylbewerbern (...) erwarten lassen."

Nach "Panorama"-Recherchen leben viele Flüchtlinge in Italien in menschenrechtswidrigen Verhältnissen, auch mangels Asylunterkunft oft sogar auf der Straße. Selbst anerkannte Flüchtlinge bekommen zuweilen keinerlei staatliche Unterstützungsleistungen. Allein in Rom leben tausende Flüchtlinge in absolutem Elend. Das italienische Innenministerium wollte dazu nicht Stellung nehmen.

Innerhalb Europas hat Italien den größten Zustrom an Flüchtlingen, 2011 haben geschätzt 64.000 Menschen illegal die Grenze überquert. Flüchtlinge, die von dort nach Deutschland weiterreisen, wurden bislang routinemäßig nach Italien zurückgeschickt, ohne ihnen den Rechtsweg in Deutschland zu ermöglichen. Dabei berufen sich die Behörden auf die europäische Flüchtlingsvereinbarung "Dublin II". Demnach ist das erste Land, das ein Flüchtling betritt, auch für sein Asylverfahren zuständig. Trotz der menschenrechtlich schwierigen Lage in Italien hält das Bundesinnenministerium an dieser Abschiebepraxis fest. In einem internen Papier des Ministeriums heißt es, Italien habe "genügend Unterbringungsplätze" für Flüchtlinge. Dies entspricht nach "Panorama"-Recherchen nicht der Realität. Selbst viele Familien und Kinder leben in selbstgebauten Hütten ohne Strom und Wasser oder haben heruntergekommene, leer stehende Bürogebäude in Beschlag genommen. Das Bundesinnenministerium räumt auf Nachfrage "vereinzelte Defizite" im italienischen Asylsystem ein. Dies mache Abschiebungen nach Italien jedoch nicht unzulässig, da keine "Ausnahmesituation" im Sinne einer "unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung" bestehe.
Die Abschiebungen ohne reguläre Klagemöglichkeit dagegen haben in Deutschland zu einer bemerkenswerten Entwicklung geführt. Nach "Panorama"-Recherchen haben bereits dutzende Verwaltungsgerichte geplante Abschiebungen nach Italien gestoppt, obwohl sie nach dem Asylverfahrensgesetz nicht zuständig sein sollen. Die Gerichte begründen ihre Zuständigkeit mit Artikel 19 IV Grundgesetz, der den Rechtsweg gegen Verwaltungsakte generell ermöglicht. Richter Wolfgang Bartsch vom Verwaltungsgericht Braunschweig ist dabei sehr selbstbewusst: "Die staatlichen Stellen sind in diesen einstweiligen Rechtsschutzverfahren Partei. Sie werden in diesen Fällen die einstweiligen Rechtsschutzverfahren verlieren. Und wie in jedem anderen Prozess auch muss sich ein Prozessbeteiligter, der hin und wieder in einer gleich gelagerten Frage eine Niederlage vor Gericht einsteckt, überlegen, ob er so weiter macht oder daraus eine Konsequenz zieht, um sich nicht immer wieder durch die Gerichte anhalten lassen zu müssen."

Nach "Panorama"-Recherchen werden Flüchtlinge auch in Ungarn teilweise menschenrechtswidrig behandelt. So werden sie regelmäßig bis zu zwölf Monate inhaftiert, entgegen der Genfer Flüchtlingskonvention teilweise in regulären Gefängnissen, und haben häufig keinen Zugang zu rechtlicher Beratung. Nach einem am Donnerstag, 15. März, veröffentlichten Bericht der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl sind die Flüchtlinge in den Gefängnissen häufig Misshandlungen ausgesetzt und bezeugen, dass ihnen in der Haft systematisch Beruhigungsmittel verabreicht worden sind. Auch in "Panorama" berichten ehemalige Insassen von Schlägen und rassistischen Übergriffen durch das Wachpersonal. Das ungarische Innenministerium hat Fragen von "Panorama" bis zum Redaktionsschluss nicht beantwortet.

Diese Zustände betreffen nach "Panorama"-Recherchen auch Flüchtlinge, die im Rahmen der europäischen Flüchtlingsverordnung "Dublin II" von Deutschland nach Ungarn abgeschoben worden sind. Der Regionalleiter Zentraleuropa des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR), Gottfried Köfner, fordert daher in "Panorama" einen Abschiebestopp nach Ungarn. "Deutschland sollte die Rückführung nach Ungarn überlegen und vorerst stoppen, bis die Bedingungen hier besser sind, bis man mit diesen Inhaftierungen als Regel aufgehört hat und bis man, sofern man Flüchtlinge überhaupt inhaftiert, adäquate Bedingungen sicherstellen kann, dass hier keine Misshandlungen passieren."

Auch Michele Cercone, der Sprecher der EU-Kommissarin für Inneres, fordert in "Panorama": "Wenn die Mindeststandards nicht erfüllt sind und die Grundrechte von Flüchtlingen in einem EU-Land nicht beachtet werden, dann sollten sie auch nicht dorthin abgeschoben werden."
Das Bundesinnenministerium lehnt bisher einen Abschiebestopp ab. "Vereinzelte Defizite bei der Durchführung von Asylverfahren in Ungarn" seien zwar "nicht auszuschließen", aber es gäbe " keine Hinweise darauf, dass anerkannte Flüchtlinge in Ungarn in 'Gefängnissen‘ untergebracht werden."

"Panorama": Donnerstag, 15. März, 21.45 Uhr, Das Erste

Weitere Informationen zur Sendung finden Sie unter www.Panorama.de.
Fotos: www.ARD-Foto.de

15. März 2012 / IB

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