Stand: 23.09.2011 15:22 Uhr

NDR: Rundfunkrat und Intendant rechnen mit stabiler Gebühr bis mindestens Ende 2014

Der Vorsitzende des NDR Rundfunkrats, Dr. Volker Müller, und NDR Intendant Lutz Marmor erwarten, dass die Rundfunkgebühr auch in den kommenden Jahren stabil bleibt. In der Rundfunkratssitzung am Freitag (23. September) in Hamburg erklärten Müller und Marmor übereinstimmend, dass der monatliche Beitrag nach Abschluss des laufenden KEF-Verfahrens aller Voraussicht nach bis mindestens Ende 2014 die jetzige Höhe von 17,98 Euro nicht übersteigen werde. Dr. Müller: "Nach meiner festen Überzeugung wird es auch in den kommenden Jahren keine Erhöhung geben. Die Gebühr wäre dann über mindestens sechs Jahre hinweg stabil."

Marmor: "Wir haben bereits bei Abgabe unserer Zahlen bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs deutlich gemacht, dass wir eine Beitragserhöhung zum 1.1.2013 vermeiden möchten."

Jahresabrechnung 2010 genehmigt

Der NDR Rundfunkrat genehmigte in seiner Sitzung die Jahresabrechnung des NDR für das Jahr 2010. Bei Erträgen von 1,07 Milliarden Euro und Gesamtaufwendungen von knapp 1,05 Milliarden Euro erzielte der Sender einen Überschuss von knapp 28 Millionen Euro. Damit wurde die Planung um 22,5 Millionen Euro übertroffen. Zu dem guten Ergebnis hat ein im Mai 2010 für die Zeit bis Ende 2012 beschlossenes Sparpaket im Volumen von 50 Millionen Euro beigetragen, das bereits erste Effekte erzielt hat. Die Erträge aus Teilnehmergebühren sind 2010 gegenüber dem Vorjahr von 946,6 auf 944,0 Millionen Euro und damit nicht in dem ursprünglich erwarteten Ausmaß zurückgegangen.

Dr. Volker Müller, Vorsitzender des Rundfunkrats: "Die Jahresabrechnung 2010 schafft gute Voraussetzungen für den Abschluss der laufenden Gebührenperiode mit einer schwarzen Null. Zugleich ist es dem NDR gelungen, attraktive und erfolgreiche Programme in Hörfunk und Fernsehen anzubieten. Die Gebührenzahler haben einen adäquaten Gegenwert erhalten."

Der NDR ist nach seiner Finanzordnung verpflichtet, über eine Gebührenperiode hinweg ausgeglichen zu wirtschaften. In der ersten Hälfte der vierjährigen Gebührenperiode sind Überschüsse notwendig, um zu erwartende Fehlbeträge in der zweiten Hälfte des Gebührenzeitraums ausgleichen zu können. Die derzeitige Gebührenperiode umfasst die Jahre 2009 bis einschließlich 2012.

23. September 2011/MG

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