Stand: 25.03.2011 15:13 Uhr

NDR-Rundfunkrat wählt Dr. Volker Müller aus Niedersachsen zum Vorsitzenden

Dr. Volker Müller aus Niedersachsen wird neuer Vorsitzender des NDR-Rundfunkrats. Das Gremium wählte ihn am Freitag, 25. März, in Hamburg zum Nachfolger von Dagmar Gräfin Kerssenbrock aus Schleswig-Holstein. Der Vorsitz wechselt gemäß NDR-Staatsvertrag alle 15 Monate in der Reihenfolge Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Müller tritt sein neues Amt am 1. April an. Er gehört dem NDR-Rundfunkrat seit neun Jahren an; entsandt ist er von den Unternehmerverbänden Niedersachsen. Zu stellvertretenden Vorsitzenden des Rundfunkrats gewählt wurden Uwe Grund aus Hamburg (entsandt vom DGB Landesbezirk Nord), Dr. Karl-Heinz Kutz (Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern) und die bisherige Vorsitzende Dagmar Gräfin Kerssenbrock (Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein).

Dr. Volker Müller anlässlich seiner Wahl: "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat seinen festen Platz im dualen System; seine besondere Kompetenz liegt bei der Information und in der Aktualität. Das hat er in den letzten Tagen erneut unter Beweis gestellt. Der Rundfunkrat wird sich auch in Zukunft intensiv mit den Programmen des NDR beschäftigen, so wie es seine Aufgabe ist, und auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung der Angebote leisten." Müller dankte seiner Vorgängerin, Dagmar Gräfin Kerssenbrock: "In den vergangen Monaten hat Dagmar Gräfin Kerssenbrock gemeinsam mit dem Vorstand den Rundfunkrat erfolgreich über das noch immer neue und ungewohnte Terrain der Drei-Stufen-Tests geführt. Dafür möchte ich ihr im Namen des gesamten Rundfunkrats danken."

Der NDR-Rundfunkrat ist ehrenamtlich tätig. Die 58 Mitglieder des Gremiums sind in repräsentativer Weise von bedeutsamen gesellschaftlichen, konfessionellen und politischen Organisationen und Gruppen aus den vier NDR-Staatsvertragsländern - Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg - entsandt. Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen und berät den Intendanten in programmlichen Angelegenheiten. Zu den gesetzlich festgelegten Aufgaben des Gremiums gehört u. a. auch die Wahl und Abberufung des Intendanten sowie des Verwaltungsrats. Dem Rundfunkrat obliegt die Genehmigung des jährlichen Wirtschaftsplans und des Jahresabschlusses. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.

25. März 2011/MG

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