Stand: 04.11.2010 09:19 Uhr

Landtagsfraktionen: Anstieg der Zuschüsse um bis zu 47 Prozent - Rechnungshöfe kündigen Überprüfung an

Die staatlichen Zuschüsse an die Landtagsfraktionen der Parteien sind in mehreren deutschen Bundesländern ungewöhnlich stark gestiegen. Nach Recherchen des ARD-Magazins "Panorama" erhöhten sie sich nach den letzten Landtagswahlen in Thüringen um 47 Prozent, in Bayern um 40 Prozent und im Saarland um 24 Prozent. Verantwortlich für den Anstieg ist neben der Zunahme der Anzahl der Fraktionen auch eine deutliche Erhöhung der Pauschalen pro Landtagsabgeordnetem. Mit dieser Erhöhung konnten die Unionsparteien dieser drei Länder die finanziellen Verluste, die sie aufgrund der schlechten Wahlergebnisse gehabt hätten, teilweise oder fast vollständig ausgleichen. Man habe den Berechnungsschlüssel geändert, um keine Mittel zu verlieren, bestätigt etwa der Geschäftsführer der CDU-Fraktion in Thüringen, Volker Emde, in "Panorama". Und die stellvertretende CSU-Fraktionsvorsitzende Renate Dodell begründet den Kostenanstieg mit gewachsenen Aufgaben der Fraktionen. "Wir haben das mit allen Fraktionen beschlossen. Schauen Sie doch mal, wieviel Geld die Fraktionen von SPD und Grünen hinzugewonnen haben."

Der Präsident des Landesrechnungshofs in Thüringen, Hans Walter Sebastian Dette, kündigt in "Panorama" an, die Erhöhung der Fraktionszuschüsse in seinem Bundesland umgehend zu prüfen: "Ich halte sie in dieser Höhe für erstaunlich. Auf den ersten Blick gibt es hierfür keine schlüssige Erklärung." Auch der Bayerische Oberste Rechnungshof kündigt an, die Erhöhung in seine im Oktober begonnene Überprüfung der Fraktionszuschüsse mit einzubeziehen.

Der Verfassungsrechtler Prof. Hans Herbert von Arnim macht für die exorbitanten Steigerungen eine ungenügende Kontrolle der Landesparlamente bei der Bewilligung der Fraktionszuschüsse verantwortlich: "Die Fraktionen entscheiden, wenn sie sich aus der Staatskasse Geld bewilligen, in eigener Sache. Weil sie diese Erhöhungen nur in den Haushalt einzustellen brauchen, fehlt es an einer wirksamen Kontrolle."

Die staatliche Unterstützung der Fraktionen liegt bundesweit mit mehr als 180 Millionen Euro mittlerweile deutlich über der staatlichen Parteienfinanzierung, für die eine gesetzliche Obergrenze von zur Zeit 133 Millionen Euro besteht.

Verfassungsrechtler von Arnim fordert, dass die strengen Regelungen der Parteienfinanzierung auch für die staatliche Förderung der Fraktionen gelten sollten. "Das Wichtigste ist, dass die Landesparlamente höhere Fraktionsmittel künftig nicht mehr einfach in den Haushaltsplan einstellen können, sondern hierfür ein Gesetz ändern müssen. Nur dann kann die öffentliche Kontrolle wirksam eingreifen."

"Panorama": Donnerstag, 4. November, 22.00 Uhr, Das Erste

Mehr Informationen zur Sendung finden Sie unter
www.panorama.de

4. November 2010 / IB

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