Stand: 01.07.2010 10:16 Uhr

Untersuchung der Verbraucherzentrale: weiter Telefonbelästigung trotz geändertem Gesetz

Das im August 2009 verschärfte Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung ist bei weitem weniger erfolgreich als erhofft. Das bestätigt eine fast abgeschlossene Untersuchung der Verbraucherzentralen und eine dem ARD-Magazin "Panorama" vorliegende neue Bußgeld- und Beschwerdestatistik der Bundesnetzagentur.

Für Christian Fronczak, Pressesprecher des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, bestätigt die hohe Zahl der Beschwerden, "dass anscheinend noch nicht alles so rosig ist und noch nicht alles so rund läuft, wie es nach diesen Gesetzesänderungen eigentlich sein sollte." Die Verbraucherzentralen werden Mitte Juli eine umfassende, auf einer neuen Umfrage basierende Untersuchung zur Belästigung durch unerwünschte Anrufe vorstellen. Genau diese sogenannten "Cold Calls" sollten durch die Gesetzänderung im August 2009 verhindert werden, etwa durch Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Bei der zuständigen Beschwerdebehörde, der Bundesnetzagentur, gingen nach "Panorama" vorliegenden Zahlen seit Inkrafttreten der Gesetzesänderung mindestens 57.000 Beschwerden ein (August 2009 - April 2010). Es wurden jedoch lediglich 9 Bußgelder verhängt. Selbst gegen diese haben die betroffenen Unternehmen Widerspruch eingelegt, so der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth. "Einige berufen sich dann auch auf so genannte Einwilligungen der Angerufenen. Und da ist es mit der Beweisführung sehr, sehr schwierig, und deshalb dauern die Verfahren auch so lange und sind so aufwändig."

Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, zieht in "Panorama" eine vernichtende Bilanz: "Nach unserem Eindruck hat das Gesetz überhaupt nicht gegriffen. Wir haben mehr Beschwerden als in der Vergangenheit." Thilo Weichert fordert, eine schriftliche Bestätigung von am Telefon abgeschlossenen Verträgen einzuführen.

Das Bundesjustizministerium war zu keinem Interview bereit. Es teilte "Panorama" lediglich mit, man werde evaluieren, ob die neuen gesetzlichen Regelungen effektiv vor unerlaubter Telefonwerbung schützen. "Dabei werden wir nicht nur auf Informationen der Bundesnetzagentur als zuständiger Bußgeldbehörde zurückgreifen, sondern beispielsweise auch die Erfahrungen von Verbraucherverbänden einbeziehen."

"Panorama": Donnerstag, 1. Juli, 21.45 Uhr, Das Erste

Mehr Informationen zur Sendung finden Sie unter www.daserste.de/panorama

1. Juli 2010 / IB


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