Stand: 25.06.2010 17:06 Uhr

NDR Rundfunkrat: Beschluss zu Dreistufentests für tagesschau.de und eins-extra.de

Der NDR Rundfunkrat hat die vom Intendanten vorgelegten Telemedienkonzepte für die Internet-Angebote tagesschau.de und eins-extra.de abschließend beraten. Das Gremium fasste am Freitag, 25. Juni, auf seiner Sitzung in Hamburg den Beschluss, dass die Angebote vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind und den Anforderungen des Rundfunkstaatsvertrages entsprechen.

Dagmar Gräfin Kerssenbrock, Vorsitzende des NDR Rundfunkrats: "Der Rundfunkrat des NDR ist sich seiner besonderen Verpflichtung zur Durchführung eines fairen und unabhängigen Verfahrens zur Gewährleistung der Grundrechte aus Artikel 5 GG bewusst. Der Rundfunkrat hat die Angebotsbeschreibung des für diese beiden ARD-Gemeinschaftsangebote federführenden NDR, die Stellungnahmen Dritter, das externe Gutachten und die Mitberatungsergebnisse der Rundfunkräte der anderen ARD-Anstalten dazu intensiv beraten und ausgewertet. Dabei wurde mit besonderer Sorgfalt der Begriff der 'Presseähnlichkeit‘ diskutiert ebenso wie die Frage der Notwendigkeit eines Drei-Stufen-Tests für technisch veranlasste Applikationen.

Im Laufe des mehr als zwölfmonatigen Verfahrens haben die Ausschüsse des Rundfunkrats dem Intendanten eine Reihe von Hinweisen und Empfehlungen gegeben, die bereits in die Telemedienkonzepte eingeflossen sind und zum Teil zu Veränderungen des bestehenden Internetaustrittes geführt haben. Auf diese Weise hat das Gremium zu einer Optimierung der Angebote beigetragen und zugleich Sorge dafür getragen, dass der Gesamtaufwand für den Drei-Stufen-Test gegenüber dem Gebührenzahler verantwortbar bleibt."

So soll die Barrierefreiheit der Angebote kontinuierlich verbessert und weiter entwickelt werden. Verlinkungen zu themenbezogenen Beiträgen von Formaten mit Nachrichtenrelevanz (z. B. "Panorama", "Report") sollen in das Verlinkungs-Angebot von tagesschau.de aufgenommen werden. Ausgaben des "Brennpunktes", die gesellschaftlich bedeutsame Ereignisse dokumentieren und von besonderer geschichtlicher Relevanz sind, sollen dauerhaft im Archiv von "tagesschau.de" vorgehalten werden.

Auch im Fall von "eins-extra.de" hat der NDR Rundfunkrat angeregt, dass durch eine konsequentere Verlinkung auf vorhandene Hintergrundinformationen in den Gemeinschaftsangeboten der ARD bzw. den Angeboten der Landesrundfunkanstalten der publizistische Beitrag des Angebots erhöht werden soll. Damit wurde den umfangreichen Forderungen Dritter nach größerer Informationstiefe und -breite Rechnung getragen.

Bei beiden Telemedienangeboten ist für den Fall, dass der im Telemedienkonzept ausgewiesene Aufwand preisbereinigt um zehn Prozent überschritten würde, eine Erläuterung durch den Intendanten vorzunehmen. Auf deren Grundlage würde der NDR Rundfunkrat prüfen, ob die Aufgreifkriterien für einen neuen Dreistufentest gemäß "ARD-Genehmigungsverfahren für neue oder veränderte Gemeinschaftsangebote von Telemedien vom 25. November 2008" erfüllt wären.

Über die Ergebnisse der so genannten Dreistufentests wird der NDR nunmehr die Rechtsaufsicht informieren, die derzeit bei der Freien und Hansestadt Hamburg liegt. Der Rechtsaufsicht obliegt die formale Prüfung der Verfahren. Sie basieren auf den Vorschriften des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, der am 1. Juni 2009 in Kraft getreten ist. Danach müssen neben neuen auch bestehende Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Rahmen eines Dreistufentests überprüft werden.

Über Details soll die Öffentlichkeit nach Abschluss aller ARD-Verfahren in einer gemeinsamen Pressekonferenz der Gremienvorsitzenden am 20. Juli 2010 in Berlin unterrichtet werden.


25. Juni 2010

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