Stand: 25.05.2010 16:52 Uhr

Sicherheitskräfte für Somalia: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen deutschen Militärdienstleister

Wegen der möglichen Entsendung privater Sicherheitskräfte aus Deutschland nach Somalia wird jetzt ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Münster teilte auf Anfrage des Radioprogramms NDR Info und von tagesschau.de mit, dass in dem Verfahren geprüft werde, ob der Straftatbestand "Anwerben für einen fremden Wehrdienst" nach Paragraph 109h Strafgesetzbuch erfüllt sei. Der Verdacht richte sich gegen den Geschäftsführer der Firma Asgaard aus Telgte bei Münster. Der Paragraph bedroht denjenigen mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren, der zugunsten einer ausländischen Macht "einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt". Auch der Versuch ist strafbar. Geschäftsführer Thomas K. wollte auf Anfrage zu den Ermittlungen nicht Stellung nehmen.

NDR Info und tagesschau.de hatten am Wochenende berichtet, dass die Firma Asgaard German Security Group mit Sitz in Telgte bei Münster einen Vertrag geschlossen habe, um mehr als 100 ehemalige Bundeswehrsoldaten nach Somalia zu schicken. Auftraggeber ist Galadid Abdinur Ahmad Darman, ein somalischer Oppositionspolitiker, der die international akzeptierte Übergangsregierung Somalias nicht anerkennt. Darman hatte im NDR Info-Interview auch von gemeinsamen Kampfeinsätzen gesprochen. Die Deutschen bekämen "gegebenenfalls ebenso den Auftrag zu kämpfen. Sie werden gemeinsam mit unseren Einheiten kämpfen". Asgaard-Geschäftsführer Thomas K. hatte gesagt, dass er mit einem Personalbedarf im "deutlich dreistelligen Bereich" rechne. Ein erstes Team sei bereits nach Somalia gereist, so der Asgaard-Geschäftsführer im Hörfunk-Interview.

Der Vertrag zwischen Asgaard und Darman hatte bei Politikern im Bundestag und im EU-Parlament für Empörung gesorgt. Unter anderem wurde der Bundesregierung vorgeworfen, die Geschäftspraktiken sogenannter privater militärischer Dienstleister nicht genug beachtet und die damit verbundene Vermittlung ehemaliger Bundeswehrsoldaten und Polizisten in Krisen- und Kriegsgebiete nicht geregelt zu haben.

25. Mai 2010/RC

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