Stand: 19.05.2010 10:57 Uhr

Hamburger Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungsverfahren gegen Google ein

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen das US-Unternehmen Google eingeleitet. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers dem NDR Fernsehen. Es werde geprüft, ob Google gegen § 202b des Strafgesetzbuches verstoßen hat. Google wollte sich zunächst nicht äußern. Zuvor war die Anzeige eines Aachener Anwalts eingegangen.

Bei seinen Aufnahmen für das Internet-Programm Street View hatte Google auch W-Lan-Netze erfasst. Daten, die über ungesicherte Netze gesendet wurden, hat Google miterfasst und gespeichert. Das Unternehmen erklärte, es wolle die Daten löschen, ist bisher aber nicht bereit, Datenschutzbehörden Einblick in die gespeicherten Daten zu geben.

Zuvor hatte der Rechtsanwalt und Programmierer Jens Ferner unter Bezug auf §89 des Telekommunikationsgesetzes gegen das Unternehmen Anzeige erstattet. Der Anwalt vertritt Mandanten, die ungeschützte W-Lan-Netzwerke zum Surfen genutzt haben und dafür verurteilt wurden. "Wieso sollten für Google andere Regeln gelten", fragt Ferner, "als für einfache Nutzer, die im Café sitzen und über ungeschützte Netze im Internet surfen?"


19. Mai 2010/RP

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