Stand: 21.04.2010 16:54 Uhr

NDR-Rundfunkratsvorsitzende begrüßt klare Haltung der EU-Kommission zur Anfrage von Koch-Mehrin

Die Vorsitzende des NDR-Rundfunkrates, Dagmar Gräfin Kerssenbrock, sieht in der Antwort der EU-Kommission auf eine Anfrage der Europa-Abgeordneten Silvana Koch-Mehrin (FDP) eine deutliche Bestätigung der Auffassung des NDR Rundfunkrats. In der Debatte um eine mögliche Tagesschau-Applikation für Apples iPhone habe der zuständige Kommissar Joaquin Almunia klargestellt, dass diese Frage auf nationaler Ebene zu entscheiden sei. In seiner Antwort verweise Almunia zudem auf die nationalen Vereinbarungen, nach denen verbindliche Kriterien definiert wurden. Almunia erinnere in diesem Zusammenhang an die Rundfunkmitteilung der Kommission aus dem Jahr 2009, wonach staatliche Beihilfen (also Rundfunkgebühren) auch zur Bereitstellung bestimmter neuartiger audiovisueller Dienste auf neuen Verbreitungsplattformen eingesetzt werden dürften. Im Übrigen, so das Fazit der Antwort aus Brüssel, gedenke die Kommission sich nicht einzumischen.

"Nach dieser Antwort der Kommission fühlt man sich als für das Telemedienangebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verantwortliches Gremium angesichts der Diskussion in Deutschland gelegentlich wie auf einem anderen Stern", so Gräfin Kerssenbrock. "Insofern bin ich zuversichtlich, dass die klare Haltung, die die Kommission zum Ausdruck gebracht hat, nun auch hierzulande zu einer Versachlichung der Debatte führen kann. Informationsfreiheit und Informationsqualität in Deutschland sind keine Elemente wirtschaftlicher Disposition, sondern ein Grundrecht. Im Rahmen von dessen Verwirklichung sind die öffentlich-rechtlichen Anstalten in besonderer Weise verpflichtet, einen qualitativen Maßstab zu setzen, um eine informierte Gesellschaft zu erhalten."

Im Zusammenhang mit der Diskussion um eine App für tagesschau.de erinnerte Gräfin Kerssenbrock daran, dass der NDR Rundfunkrat bereits im Januar erklärt hatte, er könne Forderungen nach einem eigenen Drei-Stufen-Test für ein solches Anwendungstool nicht nachvollziehen. "Das Telemedienkonzept der ARD deckt auch den Plan für eine Tagesschau-App ab. In dem Konzept wird zu den technischen Ausspielwegen ausgeführt, dass sämtliche relevanten Distributionswege genutzt werden können", so Gräfin Kerssenbrock. Dies stehe im Einklang mit dem Rundfunkstaatsvertrag. Er verweist zu möglichen Absichten, ein bereits bestehendes Angebot auch auf einer neuen technischen Plattform nutzbar zu machen, in § 11 f auf die Programmrichtlinien, die von den ARD-Landesrundfunkanstalten und dem ZDF zu den Genehmigungsverfahren für Telemedien zu erstellen sind. Diese Richtlinien - sie sind mit der EU-Kommission abgestimmt - führen u. a. aus: "Ein neues oder verändertes Angebot liegt insbesondere unter folgenden Voraussetzungen nicht vor (Negativkriterien): (...) 3. Verbreitung bereits bestehender Telemedien auf neuen technischen Verbreitungsplattformen (Technikneutralität); 4. Weiterentwicklung im Zuge der technischen Entwicklung auf bereits bestehenden Plattformen."


21. April 2010

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