Stand: 26.03.2010 16:21 Uhr

NDR Rundfunkratsvorsitzende weist Expansionsvorwürfe der Verleger zurück - NDR hat Tausende Online-Beiträge gelöscht

Der Norddeutsche Rundfunk hat in den vergangenen Wochen Tausende von Radio- und Fernsehbeiträgen sowie Texte, Bilder und weitere multimediale Elemente aus seinem Onlineangebot ndr.de entfernt. Dies hat NDR Intendant Lutz Marmor dem Rundfunkrat des Senders berichtet, der am Freitag (26. März) in Hamburg getagt hat. Marmor: "Auch wenn wir mit den Vorgaben des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags alles andere als glücklich sind, verhalten wir uns gesetzeskonform. Als Folge mussten wir mehr als die Hälfte der Inhalte von ndr.de aus dem Netz nehmen." Der Grund für die Löschung von Angeboten liegt in den Vorgaben des Gesetzgebers, einen Großteil der von den öffentlich-rechtlichen Sendern im Internet zur Verfügung gestellten Berichte, Reportagen und Einzelinformationen nur für einen befristeten Zeitraum vorzuhalten. Der NDR hat diese Fristen nach programmlich journalistischen Kriterien in einem sogenannten Verweildauerkonzept geregelt.

Dagmar Gräfin Kerssenbrock, die Vorsitzende des Rundfunkrates wertete die Offlinestellung von Inhalten als Beweis dafür, dass der NDR die gesetzlichen Vorgaben sehr ernst nimmt. "Die in den vergangenen Wochen getroffenen Maßnahmen zeigen zudem, dass die von Teilen der Presse immer wieder erhobenen Vorwürfe einer expansiven Ausbreitung des Internetangebots der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten keine Rede sein kann - das Gegenteil ist der Fall!", so Kerssenbrock weiter. Das nach programmlichen und journalistischen Kriterien gestufte Verweildauerkonzept beginne zu greifen und sich zu bewähren.

Allerdings müsse auch festgehalten werden, dass den Nutzern viele Einzelangebote nun nicht mehr zur Verfügung stünden, betonte Gräfin Kerssenbrock. So seien z. B. 90 Prozent der Kochrezepte zu NDR Sendungen und über 200 ergänzende Beiträge zum Gesundheitsmagazin "Visite" aus dem Netz genommen worden. "Das ist ohne Zweifel ein Verlust an praktischem Nutzen, obwohl die Inhalte vom Gebührenzahler bereits bezahlt wurden", sagte Gräfin Kerssenbrock.

Bei der laufenden Beobachtung des Internetangebots ist der NDR Rundfunkrat bei tagesschau.de auf einen Hinweis zum Portal "vodafone live!" gestoßen, mit dem seit 1999 auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht wurde, tagesschau.de auf mobilen Endgeräten im Portal von vodafone und bei E-plus über den mittlerweile eingestellten Dienst i-mode zu empfangen. Inzwischen sind die Inhalte von tagesschau.de auf den Portalen aller deutschen Mobilfunkbetreiber zu sehen. Deshalb hat sich der Hinweis bei tagesschau.de auf "vodafone live!" erübrigt. Weil er zudem mit einer Werbung für dieses Portal hätte verwechselt werden können, wurde die Seite depubliziert, nachdem der Rundfunkrat auf das Problem aufmerksam gemacht hatte.

Der am 1. Juni 2009 in Kraft getretene 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht vor, dass alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch ihre bereits bestehenden Onlineangebote in einem sogenannten Drei-Stufen-Test genehmigen lassen müssen. Die Sender sind dabei verpflichtet festzulegen, wie lang bestimmte Inhalte jeweils maximal Online zur Verfügung stehen dürfen. Das Verweildauerkonzept für den NDR sieht beispielsweise vor, dass Sendungen und Beiträge, die Hintergründe zu aktuellen politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Entwicklungen aufzeigen, bis zu sechs Monate zur zeitsouveränen Nutzung im Netz vorgehalten werden dürfen. Andere Inhalte haben nach dem Konzept kürzere, zum Teil aber auch längere Verweildauern.


25. März 2010

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