Stand: 23.03.2010 11:08 Uhr

Landesrundfunkrat Schleswig-Holstein unterstützt NDR bei Aufklärung im Fall Rapior

Der Landesrundfunkrat Schleswig-Holstein hat sich in seiner Sitzung am Montagabend (22.03.2010) mit dem Vorgehen des NDR im Fall des Fernsehredakteurs Gerd Rapior befasst. "Der NDR hat schnell und entschieden gehandelt. Er hat für größtmögliche Transparenz gesorgt und die Öffentlichkeit und die NDR Gremien umgehend informiert", sagte der Vorsitzende Peter Eichstädt. Außerdem arbeite der NDR in jeder Hinsicht mit der Staatsanwaltschaft zusammen, um die Vorwürfe aufzuklären. Der Landesrundfunkrat unterstütze den NDR bei der Aufklärung, die unverzüglich begonnen habe und lückenlos geführt werde. Eine glaubwürdige, unabhängige und von kommerziellen Interessen freie Berichterstattung sei ein Wesensmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sagte Eichstädt.

Erste Überprüfungen des NDR haben ergeben, dass Gerd Rapior seit dem Beginn der nicht genehmigten Beratertätigkeit für die Damp Holding im Jahr 2004 bis heute lediglich dreimal selbst über das Unternehmen berichtet hat. Zwei weitere Berichte über die Damp Holding fielen seitdem in seine Verantwortung als Nachrichten- oder Tagesredakteur. Zweimal hat Rapior über den damaligen Chef der Damp Holding, Carl Hermann Schleifer, berichtet - allerdings im Zusammenhang mit landespolitischen Themen. Der Direktor des Landesfunkhauses Schleswig-Holstein, Friedrich-Wilhelm Kramer, teilte mit, dass er diese Berichte der Staatsanwaltschaft für die laufenden Ermittlungen übergeben habe. Kramer bat die Staatsanwaltschaft, den NDR über den Fortgang der Ermittlungen und Erkenntnisse über weitere mögliche Beratertätigkeiten von Gerd Rapior zu informieren.

Auf Vorschlag von Landesfunkhausdirektor Kramer wird auch der Landesrundfunkrat Schleswig-Holstein, der für die Kontrolle der Programme zuständig ist, die Beiträge prüfen. Darüber hinaus wird der Landesrundfunkrat die redaktionellen Abläufe und Kontrollmechanismen nochmals im Detail und am Beispiel des Falles mit den Verantwortlichen erörtern.

23. März 2010/TK

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