Stand: 15.05.2009 16:34 Uhr

NDR Rundfunkrat: Interessenbekundungsverfahren für Online-Angebote von NDR und ARD eingeleitet

Der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks (NDR) hat auf seiner Sitzung am Freitag, 15. Mai, die Einleitung von Interessenbekundungsverfahren zur Erstellung medienökonomischer Gutachten zu den Telemedienangeboten "www.ndr.de", "www.tagesschau.de" und "www.eins-extra.de" beschlossen. Gesucht werden unabhängige Sachverständige, die Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen der genannten Online-Angebote erstellen können. Interessenten können sich ab Montag, 18. Mai, unter www.ndr-rundfunkrat.de über Einzelheiten des Verfahrens informieren.

Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht vor, dass auch schon bestehende Telemedienangebote der ARD den so genannten "Drei-Stufen-Test" durchlaufen müssen. Im Rahmen dieses Tests hat der Rundfunkrat darüber zu befinden, inwieweit ein solches Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen wird und welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.


15. Mai 2009

NDR Logo
Dieser Artikel wurde ausgedruckt unter der Adresse: https://www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/pressemeldungndr3874.html