Stand: 01.04.2009 17:00 Uhr

Eva Herman unterliegt auch in zweiter Instanz mit Klage gegen den NDR

Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat am Mittwoch, 1. April, im Rechtsstreit zwischen Eva Herman und dem NDR den Berufungsantrag der früheren Tagesschau-Sprecherin abgewiesen. Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und stellte damit fest, dass zwischen Eva Herman und dem NDR kein festes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das Landesarbeitsgericht hat eine Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen.

Horst Brendel, stellvertretender NDR Justitiar: "Der NDR sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. Eva Herman war freie Mitarbeiterin - diese Feststellung des Arbeitsgerichts Hamburg vom April vergangenen Jahres hat sich nach sorgfältiger Beweisaufnahme im Berufungsverfahren nun auch das Landesarbeitsgericht zu eigen gemacht."


1. April 2009/ MG

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