Eurovision Song Contest 2009: NDR sucht Direktkandidaten für das Finale in Moskau
Der NDR wird im kommenden Jahr einen Direktkandidaten zum Finale des Eurovision Song Contest (ESC) nach Moskau entsenden. Bewerbungen von Musikern, Textern und Komponisten, die in der russischen Hauptstadt für Deutschland antreten wollen, müssen bis zum 22. Januar 2009 beim Norddeutschen Rundfunk eingehen.
Thomas Schreiber, ARD Koordinator Unterhaltung: "Für 2009 nehmen wir uns ganz bewusst eine Auszeit vom bislang üblichen Verfahren des deutschen Vorentscheids. Wir erhoffen uns eine höhere Teilnahmebereitschaft von international erfolgreichen Künstlern, da wir ihnen den direkten Weg ins Finale in Aussicht stellen. Aufgefordert sind professionelle Sänger, Autoren und Komponisten, uns geeignete Musiktitel einzureichen. Eine Jury wird entscheiden, wer am 16. Mai 2009 beim Finale in Moskau für Deutschland auf der Bühne stehen wird." Durch die Auswahl im Frühjahr sei gewährleistet, dass "die Songs zum Zeitpunkt des Wettbewerbs noch frisch sind", so Schreiber.
Die Bewerber-Songs müssen komplette Neukompositionen sein und dürfen nicht vor dem 1. Oktober 2008 veröffentlicht worden sein.
Die detailliertenTeilnahmebedingungen (siehe Anhang) sind veröffentlicht auf der NDR-Website www.eurovision.de.
Anhang: die detaillierten Teilnahmebedingungen
Eurovision Song Contest 2009
Deutsche Teilnahmebedingungen
für das Internationale Finale in Moskau am 16. Mai 2009
1. Veranstalter
Der Eurovision Song Contest (ESC) ist eine Veranstaltung der European Broadcasting Union (EBU) mit Sitz in Genf. Alle teilnehmenden Länder müssen Mitglied dieses Dachverbandes sein. Die mit dem ESC in Deutschland verbundenen Angelegenheiten liegen in der Verantwortung der ARD. Diese hat die Federführung dem NDR übertragen, der zur Einhaltung der internationalen Teilnahmebedingungen verpflichtet ist, jedoch zur Entsendung eines eigenen Kandidaten nationale Regeln aufstellen kann. So verzichtet der NDR 2009 auf einen deutschen Vorentscheid und sucht einen Song und Interpreten direkt für das Finale in Moskau.
2. Das Event
Der ESC ist das größte Musik-Event der Welt. Er existiert seit 1956. Das nächste Finale findet am 16. Mai 2009 in Moskau statt. Dem Finale vorgeschaltet werden zwei Semifinals am 12. und 14. Mai, ebenfalls in Moskau. Aus insgesamt voraussichtlich 43 Teilnehmerländern werden sich 25 für das Finale qualifizieren. Deutschland ist zusammen mit Frankreich, Großbritannien, Spanien und Vorjahressieger Russland direkt für das Finale gesetzt. Rund 100 Millionen Zuschauer werden das Event im TV verfolgen, rund 15.000 Zuschauer direkt in der Olympiahalle in Moskau. Das Finale wird am 16. Mai 2009 um 21.00 Uhr live im Ersten übertragen.
3. Anforderungen an Musiktitel und Interpreten
Gesucht wird ein international ausgerichteter Song, der einer starken, europaweiten Konkurrenz Stand hält oder sie überragt. Die Interpreten müssen in Gesang und Bühnenpräsentation unter Live-Bedingungen sicher und erfahren sein. Dies ist zu belegen. Gewandtheit im Umgang mit Medien ist unerlässlich. Ein Song kann nur in Verbindung mit einem dafür vorgesehenen Interpreten eingereicht werden.
4. Verfügbarkeit des deutschen Teilnehmers in Moskau
Der deutsche Teilnehmer muss für die Veranstaltung in Moskau aller Voraussicht nach vom 8. Mai (Anreise) bis 17. Mai 2009 (Abreise) zur Verfügung stehen. Eine schriftliche Bestätigung der Verfügbarkeit ist der Bewerbung beizufügen.
5. Bedingungen für den Bühnenauftritt in Moskau
5.1. Zum Bühnenauftritt sind maximal sechs Personen (Mindestalter am 16. Mai 2009: 16 Jahre) zugelassen. Keine dieser Personen darf sich zugleich in einem anderen Land für die Teilnahme am Eurovision Song Contest bewerben.
5.2. Gesungen wird live. Die Musik wird als Playback eingespielt. Das Playback darf nur die reine Instrumentalbegleitung enthalten und keinerlei Chorstimmen oder stimmen-ähnliche Effekte.
6. Bedingungen für die Einreichung eines Musiktitels
6.1. Bewerben können sich Autoren / Komponisten, die mindestens seit dem 1. Dezember 2007 GEMA-Mitglied oder Mitglied vergleichbarer Gesellschaften in ihrem Heimatland sind und bereits mit einem Song in offiziellen Musikcharts vertreten waren. Die Bewerbung kann auch durch Vertreter der Musikbranche erfolgen.
6.2. Die Regeln unter Punkt 6.1. sollen einer Bewerbung deutscher Autoren in anderen ESC-Teilnehmerländern nicht entgegenstehen. Der NDR lässt entsprechende Ausnahmen zu, wenn ein Bewerbungsausschluss mit Hinweis auf NDR-Regeln begründet wird.
6.3. Der Musiktitel muss eine komplette Neukomposition sein. Die Erstveröffentlichung darf nicht vor dem 1. Oktober 2008 erfolgt sein. Laut EBU: "The entries (lyrics and music) must not have been commercially released and/or publicly performed before 01 October 2008". Dies ist durch eine formlose schriftliche Erklärung der Autoren zu versichern.
6.4. Die Länge des Musiktitels darf im Wettbewerb maximal drei Minuten (3´00") betragen. Der benannte deutsche Beitrag ist entsprechend herzustellen. Für die Bewerbung werden zunächst auch abweichende Längen akzeptiert.
6.5. Der Songtext darf die Show oder den ESC nicht diskreditieren. Die Geschmacksvorgabe der EBU lautet: "The lyrics and/ or performance of the song shall not bring the Shows or the Eurovision Song Contest as such into disrepute."
6.6. Für die Sprache des Songtextes gibt es keine Vorgabe. Der eingereichte Song muss zunächst nicht die endgültige Sprachfassung enthalten.
7. Bewerbungsunterlagen
Der Bewerbung müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
7.1. Biografie und Foto (13x18, rechtefrei) des Interpreten / der Interpreten
7.2. Verfügbarkeitserklärung (Punkt 4)
7.3. Beleg über Live-Auftritte (durch Videos, CDs)
7.4. Erklärung des Interpreten, dass er bereit ist, am Finale zu den Bedingungen des NDR teilzunehmen
7.5. Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners (z. B. Plattenfirma, Management)
7.6. Biografie und Foto (13x18, rechtefrei) des / der Autoren / Komponisten
7.7. Bestätigung der GEMA-Mitgliedschaft (Punkt 6.1.)
7.8. Angabe und Beleg bisheriger Chartplatzierungen (Punkt 6.1.)
7.9. Autorenerklärung zur Veröffentlichung des Titels (Punkt 6.2.)
7.10. Erklärung, dass der Standardvertrag für den CD-Sampler und die DVD zum ESC-Finale (sog. CMC- Vertrag) akzeptiert wird
7.11. CD, ggf. MP3 mit dem Wettbewerbssong (stereo, fertig gemischte Fassung)
7.12. Musikvideo auf DVD - falls vorhanden
7.13. Songtext
8. Fristen und Adressen
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis Donnerstag, 22. Januar 2009, 12.00 Uhr, beim Norddeutschen Rundfunk eingereicht werden. Die Adresse:
NDR Fernsehen
Eurovision Song Contest 2009
Manfred Witt
Hugh-Greene-Weg 1, 22529 Hamburg
8.1. Eine Bewerbung ist auch per E-Mail möglich, wenn alle Erklärungen und Bestätigungen unterschrieben übermittelt werden können. Ggf. werden die Originale nachgefordert. Der Song kann per MP3-File, Fotos können als JPG, Dokumente als Word-Datei oder PDF verschickt werden. Eine CD mit dem Wettbewerbssong und ggf. DVDs mit Videos müssen dennoch parallel per Post versandt werden. Es gelten dieselben Fristen. Die E-Mail-Adresse lautet: bewerbung.moskau@ndr.de.
9. Entscheidungsfindung
Eine vom NDR ausgewählte Jury wird darüber entscheiden, mit welchem Künstler und Beitrag Deutschland beim Eurovision Song Contest 2009 in Moskau vertreten sein wird. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
10. Besondere Bestimmungen
10.1. Mit der Bewerbung werden die NDR-Teilnahmebedingungen akzeptiert.
10.2. Bewerbungen werden nur bearbeitet, wenn Sie den ausgeschriebenen Bedingungen entsprechen.
10.3. Eine Bewerbung kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
10.4. Kosten der Bewerbung können dem NDR gegenüber nicht geltend gemacht werden.
10.5. Eine Rücksendung der Unterlagen kann leider nicht erfolgen.
10.6. Der NDR behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit zu verändern, besonders dann, wenn sich Umstände ergeben, die eine geeignete Mitwirkung Deutschlands am Finale gefährden.
10.7. Ansprüche gegenüber dem NDR entstehen durch die Teilnahme am Bewerbungsverfahren oder am Finale in Moskau nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Hamburg, den 16.12.2008
Norddeutscher Rundfunk
Programmbereich Fiktion + Unterhaltung
Redaktion Eurovision Song Contest
www.eurovision.de
Hinweis: Zur leichteren Lesbarkeit wurden alle Personenbenennungen in männlicher Form gehalten. Sie sind als Kurzform für beide Geschlechter gedacht.
16. Dezember 2008 / IB