Stand: 18.07.2013 15:38 Uhr

Millionenbetrug mit gefälschten HIV-Medikamenten - Staatsanwaltschaft Flensburg klagt Pharmahändler an

Wegen gewerbsmäßigen Betrugs und schwerer Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz hat die Staatsanwaltschaft Flensburg nach Informationen des Radioprogramms NDR Info Anklage gegen einen Pharmahändler aus Norddeutschland erhoben. Dem 70-Jährigen werden 26 Delikte zur Last gelegt. Auch die Ehefrau und einen Angestellten des Pharmahändlers hat die Behörde angeklagt. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft Geldwäsche in 24 Fällen bzw. Beihilfe vor. Der Haupttäter soll sich HIV-Präparate beschafft haben, die für die Behandlung von infizierten Patienten in Südafrika vorgesehen waren. Die Medikamente soll er in den Jahren 2008 und 2009 über die Schweiz und Belgien nach Deutschland reimportiert, neu verpackt und hier unter anderem an Apotheker weiterverkauft haben. Den Gewinn in Höhe von mindestens drei Millionen Euro soll die Ehefrau des Hauptangeklagten von einem geschäftlich genutzten auf ein privates Konto transferiert haben. Alleine von dem HIV-Medikament "Combivir" sind offenbar auf diese Weise 5000 Packungen wieder in die Bundesrepublik gelangt.

Der Skandal war im Februar 2011 durch Berichte von NDR Info bekannt geworden. Seinen Ursprung hatte er im August 2009 in einer Apotheke im niedersächsischen Delmenhorst. Dort hatte ein HIV-Patient in einer "Combivir"-Packung einen leeren Blister (Sichtverpackung des Präparats) entdeckt. Der Münchener Hersteller GlaxoSmithKline stellte daraufhin fest, dass sowohl der Blister als auch der Beipackzettel gefälscht waren. Er rief daraufhin eine Charge des Medikamentes zurück. Nach jüngsten Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft enthielt die Ware den Original-Wirkstoffgehalt.

Bei anschließenden Durchsuchungen mehrerer Privat- und Geschäftsräumen auf Sylt und in Hamburg stellte das Bundeskriminalamt außerdem unter anderem 450 Packungen des gefälschten Medikaments "Trizivir" sicher.

Wann der Prozess am Landgericht Flensburg beginnt, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft Flensburg noch offen. Bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz drohen bis zu zehn Jahre Haft.

18. Juli 2013 / RP

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