Stand: 29.05.2013 01:00 Uhr

"Kopfgeldjagd" auf Kassenpatienten: DAK wegen fragwürdiger Mitgliederwerbung in der Kritik

Die DAK-Gesundheit, Deutschlands drittgrößte Krankenkasse, ist wegen der Werbung von Neumitgliedern in der Kritik. Nach Recherchen des Radioprogramms NDR Info bietet ein privater Kooperationspartner, die Hamburger Hansemerkur-Versicherungsgruppe, Versicherungsvertretern überhöhte Prämien, wenn sie Kunden zum Wechsel in die DAK animieren.

Hansemerkur arbeitet seit Jahren mit der DAK zusammen und bietet deren Mitgliedern Zusatzversicherungen an. Für ein neues Kassenmitglied werden den Vertretern bis zu 150 Euro gezahlt und damit fast doppelt so viel wie nach den für gesetzliche Krankenkassen verbindlichen Wettbewerbsgrundsätzen zulässig. Besonders erfolgreiche Versicherungsvertreter sollen zudem einen Kleinwagen ein Jahr lang umsonst nutzen dürfen. Das Bundesversicherungsamt (BVA) als zuständige Aufsichtsbehörde hält nach eigenen Angaben die Prämien "für nicht mit den Wettbewerbsgrundsätzen vereinbar" und hat Ermittlungen in diesem Fall eingeleitet. Eine Sprecherin verwies darauf, "dass die in den Wettbewerbsgrundsätzen festgelegten Höchstgrenzen auch dazu dienen sollen, ein gegenseitiges Überbieten der Krankenkassen und damit eine 'Kopfgeldjägerei‘ zu unterbinden." Derzeit gilt nach Angaben des BVA eine Grenze von 80 Euro für solche Prämien.

Die DAK-Gesundheit hingegen sieht keinen Verstoß gegen die Wettbewerbsgrundsätze für gesetzliche Krankenkassen. Ein Sprecher betonte, seiner Krankenkasse seien "die Höchstgrenzen für Vergütungen bekannt." Das Prämiensystem werde jedoch nach übereinstimmenden Angaben von DAK und Hansemerkur "in Eigenregie der Hansemerkur betrieben. Finanzmittel der DAK-Gesundheit werden dazu nicht eingesetzt." Bei "entsprechender Unterstützung zur Neugewinnung von Mitgliedern" vergüte die DAK-Gesundheit der Hansemerkur-Versicherungsgruppe lediglich 60 Euro. Eine Sprecherin des BVA erklärte jedoch, ihr Amt sehe auch das "Sponsern" solcher Prämien durch eine private Krankenversicherung kritisch: "Das werten wir als eine Umgehung der Wettbewerbsgrundsätze, weil die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, mit einem gewissen Werbebudget auszukommen."

Auch Hansemerkur betont, nicht gegen Regeln verstoßen zu haben. Eine Internetseite, die das Vergütungssystem für Handelsvertreter präsentierte ("Gewinnen Sie mit DAK-Mitgliedschaften mehrfach!"), hat Hansemerkur jedoch inzwischen aus dem Netz genommen.


28. Mai 2013 / RC

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