Stand: 02.05.2013 17:05 Uhr

NDR Info: Niedersächsisches Pflegegesetz verhindert Pflege-Wohngemeinschaften für Demente

Achtung: Sperrfrist Freitag, 3. Mai, 1.00 Uhr

In Niedersachsen werden nach Informationen des Radioprogramms NDR Info kaum noch Pflege-WGs für Demenzkranke gegründet. Ursache ist das Landesheimgesetz, das den Betrieb solcher Wohngemeinschaften erheblich erschwert. Seit es im Juli 2011 in Kraft getreten ist, entstand nach Angaben der niedersächsischen Alzheimergesellschaft lediglich eine Dementen-WG. Einigen bestehenden Wohngemeinschaften droht zudem das Aus. Vertreter der Pflegebranche kritisieren die unklare Rechtslage scharf. Niedersachsens Sozialministerin Cornelia Rundt kündigte eine Überarbeitung des Gesetzes an.

Im niedersächsischen Heimgesetz fehlt, anders als in den Gesetzen anderer Bundesländer, die genaue Definition einer Pflege-WG. Für den Betrieb einer Wohngemeinschaft gibt es deshalb derzeit nur zwei Möglichkeiten: Entweder wird die WG als selbstbestimmt eingestuft oder es gelten strenge Auflagen wie für ein Pflegeheim, die WGs kaum erfüllen können. Andere Bundesländer kennen auch Zwischenstufen.

Das Oldenburger Verwaltungsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass WGs mit Dementen grundsätzlich nicht selbstbestimmt sein können. Ronald Richter, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein, kritisiert das: "Einem Urteil des Oldenburger Verwaltungsgerichts zufolge wird eine WG nur dann als selbstbestimmt gesehen, wenn die Angehörigen darin ebenfalls wohnen. Das ist völlig weltfremd und an der Realität vorbei." Auch Pflege- und Patientenverbände protestieren. So forderten die Alzheimergesellschaft Niedersachsen, die Landesgruppe des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste BPA und der Landesverband der Johanniter eine schnelle Änderung des Gesetzes.

Die neue niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt räumte gegenüber dem NDR Mängel im Heimgesetz ein und kündigte an, die Gründung von Dementen-WGs zu erleichtern. Eine Neuausrichtung des Gesetzes solle wie in der Koalitionsvereinbarung vorgesehen noch in diesem Jahr angeschoben werden. Die Ministerin forderte die zuständigen Heimaufsichtsbehörden in den Landkreisen auf, bis zu einer Gesetzesnovelle ihren Ermessensspielraum auszuschöpfen: "Ich rate zum richtigen Augenmaß, in dieser doch recht unklaren Rechtslage die richtigen Entscheidungen zu treffen."

Rückfragen bitte an NDR Info Reporterpool: Bettina Less, Tel.: 040/4156-3926,oder Christoph Heinzle, Tel.: 040/41 56-2885.

2. Mai 2013 / RP

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