Stand: 05.03.2013 01:00 Uhr

Bundesdatenschutzbeauftragter: Zu enge Kontakte zwischen Kliniken und Kassen gefährden Patientendatenschutz

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar sieht den Patientendatenschutz durch zu enge Kontakte zwischen Kliniken und Krankenkassen gefährdet. Schaar kritisierte im Radioprogramm NDR Info, dass es zunehmend Treffen zwischen Krankenhausärzten
und Kassenmitarbeitern gebe, bei denen über die Abrechnung von Krankenhausbehandlungen gesprochen werde. "Das ist deshalb problematisch, weil hier ein Austausch über individuelle Gesundheitsdaten stattfindet, der gesetzlich nicht vorgesehen und damit unzulässig ist", sagte Schaar zu NDR Info. "Ein Arzt oder ein Mitarbeiter eines Krankenhauses macht sich sogar strafbar, wenn er Daten unberechtigt, also ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage, offenbart. Das heißt: Im Grunde genommen gehen die Krankenhäuser hier ein ganz großes Risiko ein."

Die Kassen hätten Schaar zufolge ein wirtschaftliches Interesse daran, dass bestimmte Krankheiten oder Symptome in einer bestimmten Art und Weise abgerechnet werden: "Das Interesse liegt darin, dass im Strukturausgleich zwischen den Krankenkassen diejenige Krankenkasse am meisten profitiert, die die krankesten Versicherten hat." Das schaffe falsche Anreize: "Wenn jetzt im Nachhinein Mitarbeiter einer Kasse kommen und sagen: Lass uns noch einmal über diese Fälle diskutieren, und jetzt werden die Krankenakten gewälzt, es werden also zusätzliche Gesundheitsdaten offenbart, dann ist das nicht durch das Sozialgesetzbuch gedeckt und aus meiner Sicht unzulässig", so Schaar. Es komme daher häufig "auf Veranlassung der Krankenkassen" zu einer Veränderung der entsprechenden Abrechnungscodes, so Schaar. Der so genannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich wird aus dem Gesundheitsfonds und damit Beitragsgeldern der gesetzlich Versicherten und Steuermitteln finanziert.

"In den vergangenen Jahren hat sich an den Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung kaum etwas geändert, dafür aber in der Praxis", sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte: "Wir kämpfen an verschiedenen Fronten dagegen, dass die Leistungserbringer, also auch Ärzte und Krankenhäuser oder aber Krankenkassen, im wirtschaftlichen Interesse Informationen erheben oder weitergeben, die rechtlich nicht weitergegeben werden dürfen oder wo zumindest eine Grauzone besteht. Aber in vielen Fällen ist es ziemlich eindeutig, dass man sich jenseits des rechtlich Zulässigen bewegt." Nach geltender Gesetzeslage müssen Krankenkassen zur Klärung medizinischer Streitfragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) einschalten, dessen ärztliche Gutachter an die Schweigepflicht gebunden sind.

Mehrere große Krankenkassen betonten, dass ihre direkten Kontakte mit Kliniken sich strikt im gesetzlichen Rahmen bewegten. So erklärte die AOK Rheinland/ Hamburg, man stelle im Falle von Unklarheiten lediglich "Verständnisfragen".

5. März 2013/RC

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