Stand: 19.11.2012 19:00 Uhr

Ex-HSH-Nordbank-Chef Nonnenmacher darf Millionen-Abfindung trotz Anklage behalten

Der frühere Chef der HSH Nordbank, Dirk Jens, Nonnenmacher, wird seine Abfindung von mehr als vier Millionen Euro auch im Falle einer Verurteilung wegen Untreue und Bilanzfälschung behalten dürfen. Das ergaben Recherchen des Hörfunksenders NDR Info, des NDR Schleswig-Holstein-Magazins im NDR Fernsehen und der Süddeutschen Zeitung. Eine Frist, innerhalb derer die Bank das Geld zurückfordern könnte, läuft am 15. Dezember aus. Eine Klausel, wonach Nonnenmacher die Abfindung zurückzahlen muss, wenn er auf Grund dubioser Geschäfte verurteilt werden sollte, enthält der entsprechende Vertrag mit der HSH Nordbank dagegen nicht, obwohl die Eigentümer, die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein, dies damals ausdrücklich gefordert hatten. Verantwortlich für den Aufhebungsvertrag ist Hilmar Kopper, Aufsichtsratsvorsitzender der HSH Nordbank.

Den Recherchen zufolge hatte der damalige schleswig-holsteinische Wirtschaftsminister Jost de Jager im November 2010 Kopper schriftlich aufgefordert, "eine Regelung in den Aufhebungsvertrag aufzunehmen, wonach mögliche Abfindungszahlungen zurückgezahlt werden müssen, wenn es im Nachhinein zu einer strafrechtlichen Verurteilung in Zusammenhang mit der Ausübung der Vorstandstätigkeit kommen sollte oder aktien- bzw. arbeitsrechtliche Pflichtverstöße nachgewiesen würden." Zuvor hatten sich der Hamburger Senat und die Kieler Landesregierung den Recherchen zufolge auf diese Linie geeinigt.

Warum Kopper dem erklärten Willen der Bank-Eigentümer nicht nachkam, ist unklar. Kopper wollte sich auf Nachfrage nicht äußern. Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki sieht in dem Vorgehen des Aufsichtsratsvorsitzenden einen "Anfangsverdacht der Untreue. Es kann nicht sein, dass die HSH Nordbank im Fall einer Verurteilung einem Arbeitnehmer Millionen zahlt, dem eine Straftat nachgewiesen worden ist". Laut Kubicki sollten die Länder "darüber nachdenken, ob Herr Kopper seinen Aufgaben noch gewachsen ist".

Der Hamburger Strafrechtler Gerhard Strate sieht in der Abmachung mit Nonnenmacher ebenfalls einen Pflichtverstoß Koppers. "Der Aufhebungsvertrag wahrt nur die Interessen von Herrn Nonnenmacher."

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte Nonnenmacher und weitere Ex-Manager der HSH Nordbank Anfang des Jahres angeklagt. Sie sollen im Zusammenhang mit komplexen Finanzgeschäften der Bank einen Schaden von mehr als 150 Millionen Euro zugefügt haben. Auf Grund seiner Verwicklung in die fraglichen Geschäfte sowie weiterer Skandale in der HSH Nordbank hatten die Eigentümer Hamburg und Schleswig-Holstein Ende 2010 die Ablösung Nonnenmachers gefordert. Aufsichtsratschef Kopper hatte sich dagegen stets für einen Verbleib des Bankchefs ausgesprochen. Dass Nonnenmacher überhaupt eine Millionen-Abfindung erhalten sollte, hatte damals bereits für Diskussionen gesorgt.

19. November 2012/RC

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