Stand: 26.10.2010 08:49 Uhr

Steffen zur Sicherungsverwahrung

von Anette Reiners

Hamburgs Justizsenator Till Steffen sieht die vom Bundeskabinett beschlossene Reform zur Sicherungsverwahrung skeptisch.
Gerade das Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter steht für Steffen auf schwankendem Boden und hat möglicherweise keinen Bestand.

Die Zeit drängt: sollte die Neuregelung zur Sicherungsverwahrung wie geplant zum 1. Januar 2011 in Kraft treten, müsste Hamburg bis zum Ende des Jahres ein Therapiezentrum vorweisen, in dem Gewalttäter mit psychischer Störung, die weiterhin als gefährlich eingestuft werden, untergebracht werden können.
Justizsenator Till Steffen: "Klar ist, wir haben nicht genug Zeit eine neue Einrichtung zu schaffen, neu zu bauen und zu konzipieren, sondern wir müssen uns dabei dann an den Möglichkeiten orientieren, die wir im Bestand haben."

Die Voraussetzungen des Gesetzgebers würde beispielsweise das Klinikum Ochsenzoll erfüllen. Der Justizsenator gibt sich zurückhaltend: "Voraussetzung ist eben, dass ein Therapieangebot gemacht werden kann und dass es nicht zusammen mit dem Strafvollzug erfolgt. Da sind die Überprüfungen noch nicht abgeschlossen."

Zudem muss eine geschlossene Unterbringung gewährleistet sein. Wie viele dieser Therapieplätze in den nächsten Jahren gebraucht werden, steht noch nicht fest. Bis Ende nächsten Jahres sollen insgesamt vier Gewalttäter in Hamburg aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden.

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