Stand: 14.06.2010 10:33 Uhr

Justizministerkonferenz

von Anette Reiners

Es geht um eine Reform, die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser Schnarrenberger angestoßen wurde. Bislang konnte quasi für alle Straftäter Sicherungsverwahrung angeordnet werden, also auch für Straftäter von Vermögens- und Eigentumsdelikten.
In Zukunft gilt das nur noch für Gewalt- und Sexualstraftäter.
Für den Vorsitzenden der Justizministerkonferenz, Till Steffen, ein richtiger Schritt.

"Das halte ich auch deshalb für wichtig, weil wir müssen uns mit unseren Ressourcen auf diejenigen konzentrieren, von denen wirklich Gefahren für Leib und Leben hervorgehen."

Wird die Sicherungsverwahrung angeordnet, kommt der Verurteilte auch nach Verbüßung seiner Haft nicht frei, wenn er als Gefahr für die Allgemeinheit gilt. Zur Zeit kann die Sicherungsverwahrung auch nach dem Urteil beschlossen werden.
Das muss geändert werden, meinen die Bundesjustizministerin und Hamburgs Justizsenator:

"Das ist aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten meiner Meinung nach zwingend und es folgt auch unmittelbar aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte."

Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in einem Urteil genau diesen Punkt als Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention bezeichnet. Widerstand gegen die Reform kommt aus der Union. Till Steffen hofft dennoch, dass die CDU Minister die Reformen mittragen auf der Justizministerkonferenz Ende Juni.

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