Stand: 14.04.2010 09:15 Uhr

Verfassungsrechtler sehen Senat bei Volksentscheid nicht zu Neutralität verpflichtet

von Alexander Heinz

Der frühere Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem sieht den Hamburger Senat im Vorfeld des Volksentscheids zur Schulreform nicht zur Neutralität verpflichtet. Damit widerspricht der bekannte Rechtsexperte der Auffassung der Schulreformgegner, die der Ansicht sind, dass der Senat im Vorfeld des Volksentscheids keine Werbung für die Schulreform machen dürfe .

Der Senat darf im Vorfeld des Volksentscheids für die Schulreform eintreten. Das sagt der frühere Verfassungsrichter und Hamburger Justizsenator Wolfgang Hoffman-Riem zu NDR 90,3:
"Es geht um einen Volksentscheid, der auch ein Gesetz, das schon verabschiedet ist, zum Gegenstand hat. Die Regierung, hier der Senat, muss selbstverständlich in der Lage sein, diesen zu verteidigen. Es gilt das Sachlichkeitsgebot. Aber nicht ein Neutralitätsgebot in dem Sinne, dass es keine Meinung des Senats und keine Information dazu geben kann".
Damit widerspricht der frühere Verfassungsrichter der Initiative "Wir wollen lernen". Sie vertritt die Auffassung, dass der Hamburger Senat keine Steuergelder für die Bewerbung der Primarschule ausgeben dürfe. Ganz anders sieht dies Hoffmann-Riem:
"Der Senat darf für seine Auffassung in dem Sinne werben, dass er Argumente benennt, Informationen gibt und damit den Teilnehmern des Volksentscheids die Möglichkeit einräumt, informiert zu entscheiden. Dafür darf auch Geld aufgewandt werden".
Arndt Schmehl, Professor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg, vertritt auch diese Auffassung: Für den Senat bestehe keine verschärfte Neutralitätspflicht wie etwa vor Wahlen. Allerdings dürfe er keine direkte Abstimmungsempfehlung geben.

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