Stand: 27.01.2010 12:38 Uhr

Diskriminierung verurteilt

von Kathrin Erdmann

Die Deutsche Post muss einem Afrikaner Schadensersatz wegen Diskriminierung zahlen. Das entschied gestern das Hamburger Arbeitsgericht. Der Mann hatte sich erfolglos um einen Arbeitsplatz beworben.

Immer wieder hat sich der 38 Jahre alte Yao Louis Houffouet von der Elfenbeinküste als Briefzusteller bei der Deutschen Post beworben und immer wieder wurde er abgelehnt. Die Post begründete das offiziell mit seinen fehlenden Deutschkenntnissen, die offensichtlich nach einem Telefonat beurteilt wurden. Ein bei der Post übliches Verfahren, das jedoch Bewerber nicht deutscher Muttersprache benachteiligen könne, gab der Arbeitsrichter bereits in der Verhandlung zu bedenken. Diese, so wörtlich, mittelbare Diskriminierung, hat möglicherweise den Ausschlag für das nun ergangene Urteil und den Schadensersatz von 5400 Euro gegeben. Nicht nur beim Kläger und seinem Anwalt Sebastian Busch sondern auch bei der Antidiskrimierungsberatungsstelle Basis und Woge war die Freude über das Urteil groß. Mitarbeiterin Birte Weiss zu NDR 90,3:
"Wir halten das Urteil für richtungsweisend, weil es sich auseinandersetzt mit der Frage, welche Sprachkenntnisse verlangt werden können und wie sie überprüft werden. Und unsere Einschätzung aus der Beratungsarbeit ist, das genau diese Frage der Sprache und des Akzents eine ganz wesentlicher ist für Migranten und Migrantinnen zum Arbeitsmarkt. "
Besonders pikant: Die Deutsche Post hatte zuvor eine gütliche Einigung aus Angst vor schlechten Medienberichten abgelehnt.

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