Stand: 13.11.2009 08:32 Uhr

HSH Nordbank Staatsanwaltschaft Hamburg

von Nicolas Lieven

Nach der fristlosen Kündigung mehrerer Vorstände der HSH Nordbank befasst sich nun die Hamburger Staatsanwaltschaft mit dem Fall. Sprecher Wilhelm Möllers bestätigte NDR 90,3, dass das Rechtsgutachten inzwischen vorliegt.
Das Gutachten wirft den Managern Pflichtverletzungen vor.

Über 400 Seiten umfasst das Rechtsgutachten der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. In der Pressemitteilung hatte der Aufsichtsrat der HSH Nordbank vor zwei Tagen erklärt, man werde das Gutachten der Hamburger Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen. Tatsächlich hatte die Justiz das Papier bei der Bank bereits angefordert.
Die Bearbeitung werde lange dauern, wie lange, darüber wollte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wilhelm Möllers nicht spekulieren. Er verwies allerdings auf die komplizierten Finanzgeschäfte, die in der Vergangenheit selbst Experten kaum durchschauen konnten. Mit den riskanten sogenannten Omega-Geschäften sollen die betroffenen Vorstände bei der HSH Nordbank einen Schaden von bis zu 500 Mio. Euro verursacht haben. Neben den gekündigten Jochen Friedrich und Peter Rieck werden zwei weiteren ehemaligen Vorstandsmitgliedern Pflichtverletzungen vorgeworfen. Auch wenn mögliche Schadenersatzforderungen der HSH Nordbank über Managerhaftpflichtversicherungen weitgehend abgedeckt sein dürften, drohen den Betroffenen strafrechtliche Konsequenzen. Im Aktienrecht reicht das Strafmaß für Pflichtverletzungen von hohen Geld- bis zu mehrjährigen Haftstrafen.

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