Stand: 12.11.2009 09:42 Uhr

HSH Managerhaftpflichtversicherungen

von Nicolas Lieven

Die beiden von der HSH Nordbank fristlos entlassenen Vorstandsmitglieder Jochen Friedrich und Peter Rieck müssen für entstandene Schäden möglicherweise nicht persönlich geradestehen.

Wie NDR 90,3 aus dem Umfeld der Bank erfuhr, verfügen beide Vorstände über Managerhaftpflichtversicherungen.
Den abberufenen Vorständen wird vorgeworfen, der HSH Nordbank mit riskanten Finanzmarktgeschäften einen Schaden von 500 Mio. Euro zugefügt zu haben.
Managerhaftpflichtversicherungen schützen leitende Angestellte wie Jochen Friedrich und Peter Rieck vor Schadenersatzansprüchen durch das eigene Unternehmen, Aktionäre oder Fremdfirmen. In der Regel gilt die Absicherung bei fahrlässigen, teilweise auch grob fahrlässigen Vergehen. Wobei die Verträge individuell ausgehandelt werden. Als Standard gilt eine Selbstbeteiligung der Manager von bis zu sechs Monatsgehältern. Die beiden Vorstände Jochen Friedrich und Peter Rieck könnten also im Fall einer Schadenersatzforderung durch die HSH Nordbank glimpflich davonkommen. Nach Informationen von NDR 90,3 würde sich die HSH Nordbank mit Forderungen allerdings zunächst an die Privatpersonen Friedrich und Rieck wenden, die dann wiederum ihre Versicherungen in Anspruch nehmen müssten. Übrigens werden die Versicherungspolicen zumindest teilweise von der HSH Nordbank getragen. Derzeit lässt der Aufsichtsrat der Bank prüfen, ob die beiden abberufenen und zwei weitere ehemalige Vorstände für die hochriskanten sogenannten Omega-Geschäfte zur Verantwortung gezogen werden können. Als erster der betroffenen Vorstände hat Jochen Friedrich inzwischen alle Vorwürfe zurückgewiesen. Es habe keine Pflichtverletzungen gegeben, schrieb er in einer eMail.

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