Stand: 13.08.2009 11:43 Uhr

Einschränkungen für Hafenrundfahrten

von Werner Pfeifer

Im Hamburger Hafen dürfen Barkassen, Hafenrundfahrtschiffe und Sportboote künftig nicht mehr unter ausgelegten Containerbrücken fahren. Eine entsprechende Änderung der Hafenverkehrsordnung ist jetzt in Kraft getreten. Aus Sicherheitsgründen müssen alle Schiffe mehr Abstand zu den Containerterminals halten.

Es ist ein phantastisches Erlebnis, das nunmehr der Vergangenheit angehören dürfte: an Bord einer Barkasse unter einer arbeitenden Containerbrücke zu fahren und das be- und entladen der Containerschiffe hautnah mit zu erleben.
Auf Wunsch der Terminalbetreiber haben wir die Hafenverkehrsordnung geändert, sagt der stellvertretende Hafenkapitän Andreas Brummermann zu NDR 90,3. Wenn da mal bei Wartungsarbeiten ein Schraubenschlüssel oder sonst etwas auf die kleinen Sportboote, Barkassen oder Segelschiffe fällt, könnte es glatt durch die Schiffe schlagen, so der Hafenexperte.

Grundsätzlich müssen künftig alle Sportboote und gewerblichen Rundfahrtschiffe einen größeren Sicherheitsabstand zu den Containerriesen einhalten.
Auch bei der Überprüfung der Gesundheit von Schiffsführern, die täglich mit Touristen durch den Hafen schippern, will das Oberhafenamt neue Wege gehen. Bislang konnten Barkassenkapitäne ein Hafenpatent mit einem ärztlichen Attest erwerben, das bis zu zwei Jahre alt seien konnte. Dieser Zeitrahmen wurde auf drei Monate verkürzt um sicher zu gehen, dass keine kranken Schiffsführer das Ruder übernehmen.

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