Stand: 08.06.2009 12:49 Uhr

Gewalt an Schulen

von Alexander Heinz

"Gib mir Dein Handy, sonst schlag ich Dich zusammen". Ein solcher Satz erfüllt den Straftatbestand der Erpressung. Das ist ein Beispiel für den Katalog anzeigepflichtiger Gewalttaten, der Schulen in schwierigen Situationen die Orientierung erleichtern soll. Auch Bedrohung, gefährliche oder schwere Körperverletzung, schwerer Diebstahl und Drogendelikte sind dem Richtlinienentwurf zufolge in jedem Fall anzeigepflichtig. Ermessensspielraum gibt hingegen es beim Diebstahl eines Handys aus der Umkleidekabine, bei Schmierereien auf Wänden oder bei schweren Beleidigungen.
Neu ist, das jetzt wesentlich klarer als früher definiert ist, in welchen Fällen Polizei, Schulaufsicht und die Unterstützungsstellen der Schulbehörde umgehend eingeschaltet werden müssen und in welchen Fällen die Schule dies selbst entscheiden kann.
Die Richtlinie wurde bereits 2007 im Handlungskonzept Jugendgewalt angekündigt. Der neue Entwurf, der unter Beteiligung auch der Justiz und weiterer Behörden erarbeitet wurde, soll am 1. Juli Schuldeputation zur Abstimmung vorgelegt werden.

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