Stand: 22.08.2008 12:33 Uhr

Übung mit Mängeln

von Joachim Weretka

Die Innenbehörde hat bei der Auswertung einer Flugunfallübung am 22. Mai am Hamburger Flughafen vor allem erhebliche Fehler in der Kommunikation entdeckt.
Das geht aus einer abschließenden Bewertung der Innenbehörde hervor, die heute mit den Beteiligten Helfern und Behörden beraten wurde.
Zu solchen Katastrophenschutzübungen sind alle Flughäfen alle zwei Jahre per Gesetz verpflichtet.

Das war die Übungslage, auf die sich am 22. Mai rund 900 Helfer einstellen mussten: Eine Boing 707 bricht bei der Landung mit gebrochenem Fahrwerk aus, schießt weit über die Piste hinaus, verliert Flugzeugteile und brennt teilweise. 11 Fahrgäste sind tot, 60 verletzt. Dabei verursachte ein Funkkanalwechsel deutliche Probleme in der Kommandostruktur der Einsatzleitung, sagte Holger Poser, als Aufsicht der Innenbehörde. Nicht alle hatten diese Änderung mitbekommen, deshalb gab es statt klarer Anweisungen so etwas wie "Stille Post", so Poser. Diese Schwäche in der Übungsleitung habe sich dann wie ein roter Faden durchgezogen und sei auch dafür verantwortlich, dass nicht alle Bereiche und Zuwege für die Versorgung von Verletzten genutzt wurden, sondern nur ein kleines relativ enges Areal zwischen vielen Einsatzfahrzeugen. Dadurch sei auch der reibungslose Abtransport der Verletzten behindert worden. Dennoch müssten keine unmittelbaren Konsequenzen im Alltag gezogen werden. Diese und andere Fehler werde man aber bei der nächsten Unfallübung in zwei Jahren berücksichtigen, kündigt Poser an. Am Ende zieht man in der Innenbehörde trotz allem eine positive Bilanz: Im Großen und Ganzen hätten die Einsatzkräfte die vielen gespielten Verletzten und verwirrten Passagiere gut betreut, heißt es.

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