Dieses Jahr voraussichtlich keine Verhandlung mehr über Elbvertiefung
Über die Elbvertiefung wird vor dem Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr verhandelt.
Auf Anfrage von NDR 90,3 bestätigte ein Gerichtssprecher nun zum ersten Mal, dass eine mündliche Erörterung bis Jahresende sehr unwahrscheinlich sei.
Für die Befürworter der Elbvertiefung in der Hamburger Wirtschaft und bei Reedereien ist es eine schlechte Nachricht: Sie müssen nun noch länger auf eine Entscheidung warten. Grund für die neue Verzögerung im Gerichtsverfahren um die Elbvertiefung ist eine Ergänzung zum eigentlichen Planfeststellungsbeschluss. Diese Ergänzung hatten Hamburg und die Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf den Weg gebracht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gibt den Umweltverbänden nun einen Monat Zeit, um dazu Stellung zu nehmen. Erst danach könne entscheiden werden, ob die Leipziger Richter Teile des Verfahrens an den EU-Gerichtshof in Luxemburg weiterleiten. Das erklärte Gerichtssprecher Werner Neumann. Anfang des Jahres hatte das Bundesverwaltungsgericht noch eine Entscheidung bis Jahresende in Aussicht gestellt. Nun ist es nach Neumanns Worten unwahrscheinlich, dass es in diesem Jahr noch eine mündliche Verhandlung oder eine Entscheidung des Gerichts gibt. Mehrere Umweltschutzverbände hatten gegen die Elbvertiefung geklagt - darunter BUND und NABU.
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