Stand: 13.06.2014 19:00 Uhr

Schlag gegen Rockerszene in Schleswig-Holstein: Kuttenverbot für Hells Angels

In Schleswig-Holstein ist das Tragen der berüchtigten Kutte der Rockergruppe "Hells Angels" ab sofort verboten. Entsprechende Informationen des Radioprogramms NDR Info bestätigte am Freitag das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein. Die "Kutte" genannte Motorradweste mit den Insignien des Rockerclubs gilt als Machtsymbol und Einschüchterungsinstrument der Rocker - nicht nur innerhalb der Motorradszene.

Nach Informationen von NDR Info hatte ein führendes Mitglied der Hells Angels im nördlichsten Bundesland bereits vor wenigen Wochen eine entsprechende "Gefährderansprache" der Polizei erhalten. Danach ist nicht nur das Tragen der Weste mit dem weltweit einheitlichen geflügelten Totenkopf "Deadhead" und dem charakteristischen rot-weißen Schriftzug untersagt. Verboten ist auch die Verwendung dieser Kennzeichen auf Clubhäusern und Motorrädern.

Mit der Entscheidung ziehen die Sicherheitsbehörden in Kiel die Konsequenz aus einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) vom April dieses Jahres. Das OLG in Hamburg hatte erklärt, dass die Nutzung dieser Symbole als "Verwendung von Kennzeichen einer verbotenen Vereinigung" strafbar sei. Das Urteil ist rechtskräftig. In Hamburg waren die Hells Angels 1983 verboten worden. Auch in Berlin, Brandenburg und Thüringen sind mittlerweile entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden. In Niedersachsen soll Anfang Juli bei einem gemeinsamen Gespräch zwischen Innen- und Justizministerium sowie den drei Generalstaatsanwaltschaften über ähnliche Schritte diskutiert werden. Dies hat ein Sprecher des Justizministeriums gegenüber NDR Info bestätigt.

Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), André Schulz, sprach gegenüber NDR Info von einem richtigen Schritt und verlangte die bundesweite Ausweitung des Kuttenverbotes auch auf andere Rockergruppierungen. Dies schwäche deren Einschüchterungspotential, so der BDK-Vorsitzende. Die Hells Angels kündigten rechtliche Schritte an.

13. Juni 2014/RC

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