Stand: 08.06.2017 11:56 Uhr

Neuer NDR Landesrundfunkrat Hamburg wählt Thomas Kärst zum Vorsitzenden

Der neue NDR Landesrundfunkrat Hamburg hat am Mittwoch, 7. Juni, Thomas Kärst zu seinem Vorsitzenden gewählt. Der Pastor und Journalist wurde für die evangelisch-lutherische Kirche in Norddeutschland in das Gremium entsendet. Stellvertretende Vorsitzende wurde Stefanie Szczupak (Jüdische Gemeinde Hamburg).

Thomas Kärst anlässlich seiner Wahl: "Im Landesrundfunkrat spielt die regionale Ausrichtung mit besonderem Blick auf Hamburg eine zentrale Rolle. Als Vorsitzender des Gremiums liegen mir die Interessen aller Hörer, Zuschauer und User an einer unabhängigen und zugleich regional fokussierten Berichterstattung aus und für unsere Stadt am Herzen. Hierfür werde ich als Vorsitzender gemeinsam mit den anderen Mitgliedern eintreten und das Team um die Direktorin des NDR Landesfunkhauses, Sabine Rossbach, in ihren Vorhaben in Zukunft konstruktiv-kritisch begleiten. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit".

Sechs der elf Mitglieder gehören dem NDR Landesrundfunkrat erstmalig an. Die neuen Mitglieder sind: Thomas Kärst (Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland), Rudolf Klüver (dbb hamburg - beamtenbund und tarifunion), Hansjörg Schmidt (SPD-Landesorganisation Hamburg), Katja Schroeder (Arbeitsgruppe bildende Kunst Hamburg), Stefanie Szczupak (Jüdische Gemeinde Hamburg) und Thomas Volkmann (Verband Freier Berufe in der Freien und Hansestadt Hamburg e. V.). Hinzu kommen die bisherigen Mitglieder Dirk Ahrens (Diakonisches Werk Hamburg), Inka Damerau (SPD Hamburg), Dr. Günter Hörmann (Verbraucherzentrale Hamburg, Vorsitzender des NDR Rundfunkrates), Angelika Huntgeburth (Landesfrauenrat Hamburg) und Klaus Scheerer (Robin Wood Hamburg).
Bei jedem NDR Landesfunkhaus wird ein Landesrundfunkrat gebildet. Diesem gehören die Mitglieder des jeweiligen Landes im NDR Rundfunkrat an. Die Aufgaben der Landesrundfunkräte entsprechen denen des Rundfunkrats. Der Landesrundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen für die jeweiligen Landesprogramme und berät die Landesfunkhausdirektoren in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Sie nehmen Stellung zum Entwurf des Wirtschaftsplans, soweit die Landesprogramme betroffen sind. Auch bedarf der Vorschlag des Intendanten für die Berufung der Landesfunkhausdirektoren der Zustimmung der Landesrundfunkräte. Die Gesamtverantwortung des Rundfunkrates bleibt trotz der Kompetenzen der Landesrundfunkräte unberührt.

8. Juni 2017

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