Stand: 08.04.2014 01:00 Uhr

Nachfrage nach Bildungs- und Teilhabeleistungen steigt - Bund muss Millionenbetrag nachzahlen

Rund 40 Millionen Euro muss der Bund für Leistungen aus dem so genannten Bildungs- und Teilhabepaket an die Bundesländer nachzahlen. Eine Umfrage des Radiosenders NDR Info unter allen Ländern ergab, dass sie diese Summe im Jahr 2013 über die vom Bund zunächst veranschlagten Mittel hinaus ausgegeben haben. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt werden. Im Jahr 2013 haben deutlich mehr Eltern ihren Kindern mit den Leistungen z. B. ein kostenloses Mittagessen, Ausflüge, eine Mitgliedschaft im Sportverein oder Nachhilfeunterricht ermöglicht, als noch im Vorjahr.

Am meisten Geld haben Nordrhein-Westfalen (8,5 Mio. Euro), Hamburg (8,2 Mio. Euro) und Niedersachsen (6 Mio. Euro) dem Bund vorgestreckt. Rheinland-Pfalz und Thüringen sind mit dem vom Bund zur Verfügung gestellten Geld ausgekommen. Mecklenburg-Vorpommern (0,7 Mio. Euro) und Brandenburg (1,8 Mio. Euro) müssen als einzige Länder Mittel an den Bund zurückzahlen.

Gegenüber dem Vorjahr sind in den Ländern mit insgesamt etwa 483 Millionen Euro 8,9 Prozent mehr für Bildungs- und Teilhabeleistungen ausgegeben worden. Viele Kommunen führten dies auf Nachfrage von NDR Info auf bessere Informationen für die berechtigten Familien und Bürokratieabbau zurück. Im Jahr 2012 haben die Kommunen noch rund 60 Prozent des Bundes-Geldes verfallen lassen. Daraufhin senkte der Bund für das Jahr 2013 den Vorschuss an die Länder auf die Summe, die diese im Jahr 2012 tatsächlich ausgegeben hatten.

Der Schwerpunkt der NDR Info Umfrage in allen Bundesländern und den norddeutschen Kommunen lag in diesem Jahr auf dem Thema Nachhilfe. Laut Gesetz haben Kinder und Jugendliche von langzeitarbeitslosen Eltern bis zum 25. Lebensjahr Anspruch darauf, wenn die Versetzung oder das Lernziel gefährdet sind. Diese Vorgabe beklagen viele Länder als zu ungenau. Darüber hinaus wenden sie das Gesetz sehr unterschiedlich an. Sachsen bewilligt diese Hilfe nur in Ausnahmefällen. In Rheinland-Pfalz, Berlin und Nordrhein-Westfalen wird die Nachhilfe auch gewährt, damit Kinder einen Schulabschluss schaffen. Das Saarland und Baden-Württemberg billigen die Unterstützung schon, um das Notenniveau zu halten. In Schleswig-Holstein können Eltern sogar mit einer drei im Zeugnis Lernförderung für ihre Kinder beantragen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es den Zusatz-Unterricht zudem, wenn ein Kind länger erkrankt war.

8. April 2014/RC

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