Stand: 24.01.2017 12:45 Uhr

Nach "Zapp"-Recherchen: "Vice" passt seine Internetseiten deutschem Jugendmedienschutz an

Das Onlinemagazin "Vice.com" hat bisher in Teilen gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag verstoßen. Das hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) jetzt dem NDR Medienmagazin "Zapp" bestätigt. Anlass für die Prüfung war eine "Zapp"-Recherche vom August 2016 zu Artikeln über Drogenkonsum auf "Vice.com" sowie auf weiteren Onlinemagazinen von Vice Media. Bei den beanstandeten Inhalten handelt es sich um Texte zum Konsum von Drogen sowie zu sexuellen Praktiken und Links auf pornografische Angebote. Kritisiert wurde vor allem, dass manche Artikel negative Aspekte des Drogenkonsums völlig ausblenden und z. B. dazu anleiten, Drogen vor der Polizei zu verstecken.

Das Jugendmagazin sowie seine Untergruppen wie etwa "Thump", "Noisey" und "Munchies" sind nun seit Ende Dezember mit dem "age-de.xml"-Label ausgestattet. Das bedeutet, dass sie nur noch für Menschen über 18 Jahren sichtbar sind, wenn auf dem Computer eine entsprechende Jugendschutz-Software installiert ist. Minderjährige sollen so vor den Inhalten des Angebots geschützt werden.

Nach Hinweisen der prüfenden Organisation "jugendschutz.net" auf geltende Jugendschutzbestimmungen hatte Vice Media zudem zahlreiche Verlinkungen von "Vice" entfernt. Aus Sicht von jugendschutz.net sind damit alle Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) beseitigt worden. "Wir schließen uns diesem Ergebnis an", so die Medienanstalt Berlin-Brandenburg nach Prüfung der Umsetzung. Vice Media wollte sich dazu auf Nachfrage von "Zapp" nicht dazu äußern, weist aber nun im Impressum seines Internetauftritts einen Ansprechpartner für "Jugendschutz" auf.

Der Ursprungsbeitrag von "Zapp" steht auf www.NDR.de/zapp www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/Jugendschutz-Verstoss-Vice-jetzt-ab-18-Jahren,vice128.html

"Zapp": Mittwoch, 25. Januar, 23.20 Uhr, NDR Fernsehen

Mehr Informationen zur Sendung unter www.NDR.de/zapp

24. Januar 2017/IB

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