Stand: 13.11.2014 13:46 Uhr

Klinikum Oldenburg bestätigt erstmals Auffälligkeiten mit mordverdächtigem Krankenpfleger

Die Leitung des Klinikums Oldenburg hat erstmals öffentlich bestätigt, dass es auch im eigenen Haus Vorfälle mit einem unter Mordverdacht stehenden Krankenpfleger gegeben hat. Niels H. steht zur Zeit vor Gericht, weil er im Klinikum Delmenhorst in der Zeit von 2003 bis 2005 Intensivpatienten ein tödliches Herzmedikament gespritzt haben soll. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er sich bei Wiederbelebungsversuchen profilieren wollte. 174 Verdachtsfälle gibt es allein in Delmenhorst.

Vor seiner Tätigkeit in Delmenhorst war H. zwischen 1999 und 2002 im Klinikum Oldenburg beschäftigt. Auch dort hatte er den Ruf, auffällig oft bei Wiederbelebungsmaßnahmen anwesend zu sein.

Dirk Tenzer, Geschäftsführer des Klinikums Oldenburg, erklärte dem NDR Fernsehmagazin "Hallo Niedersachsen": "In solchen Situationen hat Herr H. sich immer wieder persönlich in den Vordergrund gespielt. Das heißt, er hat die Reanimationsmaßnahme an sich gerissen, hat dort versucht, zu glänzen als Held, so muss man es sicherlich sagen. Und ein solches Verhalten ist auf einer Intensivstation eigentlich als inadäquat zu bewerten. Man muss sogar sagen, dass es als abstoßend empfunden wird."

Im Arbeitszeugnis, das "Hallo Niedersachsen" vorliegt und mit dem sich H. in Delmenhorst bewarb, war von dieser Einschätzung nichts zu lesen: "Herr H. ist ein verantwortungsbewusster, interessierter Mitarbeiter. (...) Er arbeitet umsichtig, gewissenhaft und selbständig. In kritischen Situationen handelte er überlegt und sachlich richtig. (...) In der Mitarbeitergruppe sowie bei Vorgesetzten war er auf der Intensivstation ein geschätzter Mitarbeiter."

Die Klinikleitung begründet diese Aussagen mit arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Man habe kein anderes Zeugnis ausstellen dürfen. Dirk Tenzer zu "Hallo Niedersachsen": "Wir haben einen Mitarbeiter gehabt, mit dem wir nicht mehr zusammenarbeiten wollten.(...) Es ist uns nicht gestattet, emotionale Einschätzungen in einem Zeugnis niederzulegen. Sie müssen verstehen, dass ein Zeugnis nicht einem Empfehlungsschreiben gleichkommt."


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