Stand: 12.01.2016 07:32 Uhr

Justizsenator Steffen zu Vergewaltigungs-Strafrecht

von Anette van Koeverden

Hamburg geht die geplante Gesetzesverschärfung bei Vergewaltigungen nicht weit genug.
Justizsenator Till Steffen fordert, dass ein eindeutiges Nein der Frau ausreichen muss.
Bislang gilt Geschlechtsverkehr nur dann als Vergewaltigung, wenn er entweder mit Gewalt oder mit Drohungen für Leib und Leben erzwungen wird oder wenn der Täter eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt.

Nein heißt Nein, so die einfache Formel des Hamburger Justizsenators.
Ihm geht die geplante Gesetzesänderung auf Bundesebene nicht weit genug.
Denn auch der neue Entwurf sieht vor, dass sich die Frau wehren muss, erklärt Justizsenator Steffen:
O-Ton "Es soll nur die Ausnahme geben für überraschende sexuelle Übergriffe. Ich meine, wenn eine Frau Nein sagt, dann muss das strafbar sein."

Dann seien auch höhere Strafen möglich. Justizsenator Steffen:
O-Ton "Im Moment ist es so, dass der überraschende Griff an die Brust allenfalls als Beleidigung bestraft wird. Da haben wir zunächst mal eine Strafe von einem Jahr. Ich glaube, dass wir da die falsche Wertung haben. Es muss natürlich auch möglich sein, zu höheren Strafen zu kommen."

Für die Fälle der Silvesternacht ist das zu spät. Sollten die Täter gefasst werden, können sie laut Steffen mit milden Strafen davon kommen.
Leider, denn die Gesetzesverschärfung sei seit dem vergangenen Sommer von der Bundesregierung verschleppt worden, kritisiert der Justizsenator.

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