Stand: 13.10.2016 11:56 Uhr

Erstmals Prozess gegen Flüchtling wegen Kriegsverbrechen in Syrien - Bundesanwaltschaft: Anklage auch wegen "Mitgliedschaft in terroristischer Vereinigung"

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart beginnt in der kommenden Woche ein Prozess gegen den mutmaßlichen Al-Qaida-Terroristen Suliman al-S. Der 25-Jährige ist der erste Flüchtling, der in Deutschland wegen Kriegsverbrechen in Syrien angeklagt ist. Nach Informationen des NDR Magazins "Panorama" im Ersten geht es um die Entführung des UN-Mitarbeiters Carl Campeau im Februar 2013. Eine Terroreinheit von Al-Nusra, dem syrischen Ableger von Al-Qaida, hatte den UN-Mitarbeiter in Damaskus entführt und sieben Millionen Dollar Lösegeld gefordert.

"Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in dem Zeitraum von März bis Juni 2013 an der Bewachung des Entführungsopfers teilgenommen zu haben", so Stefan Biehl von der Bundesanwaltschaft zu "Panorama".

Im Sommer 2014 kam Suliman al-S. als Flüchtling nach Deutschland. Er wurde als Asylbewerber anerkannt, besuchte im schwäbischen Backnang eine Sprachschule und arbeitete danach bei einer Sicherheitsfirma. Nach einem Tipp von Nachrichtendiensten wurde Suliman al-S., der sich auch Abu Adam genannt haben soll, im Januar 2016 festgenommen. Der UN-Mitarbeiter Carl Campeau, dem nach acht Monaten Geiselhaft die Flucht gelungen war, hatte den Syrer als einen seiner Bewacher identifiziert.

"Leute wie er sind ein Risiko", sagt die frühere Geisel Campeau in "Panorama". "Man kann nie wissen, was jemand wie er am Ende wirklich beabsichtigt. Kommen sie her, weil sie kriegsmüde sind und ein neues Leben beginnen wollen, oder haben sie eine Agenda? Solange man ihnen nicht ins Gehirn schauen kann, weiß man es nicht. Deswegen denke ich: Ja, sie stellen eine Gefahr dar. Möglicherweise eine tickende Zeitbombe."

Der Prozess gegen Suliman al-S. beginnt am kommenden Donnerstag, 20. Oktober. "Er ist angeklagt wegen eines Kriegsverbrechens gegen humanitäre Operationen, wegen erpresserischen Menschenraubes, wegen einer schweren Freiheitsberaubung, wegen versuchter räuberischer Erpressung und wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung", sagt Stefan Biehl von der Bundesanwaltschaft zu "Panorama".

"Panorama": Donnerstag, 13. Oktober, 21.45 Uhr im Ersten

Mehr Informationen zur Sendung unter www.Panorama.de

13. Oktober 2016 / IB

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