Stand: 30.04.2014 17:23 Uhr

Bundesregierung gegen Vernehmung Snowdens in Deutschland

Die Bundesregierung lehnt eine Vernehmung von Edward Snowden durch den NSA-Untersuchungsausschuss in Deutschland ab. Zu diesem Ergebnis kommt der Entwurf einer Stellungnahme der Regierung für den Bundestagsausschuss. In dem 27-seitigen Papier heißt es nach Informationen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung, dass eine Einladung des ehemaligen NSA-Mitarbeiters die außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik erheblich gefährden würde. Nicht zuletzt weil "Snowden in den USA wegen Spionage und Diebstahls von Staatsgeheimnissen angeklagt ist, wäre im Falle einer Gewährung der Aufenthaltszusage sehr wahrscheinlich mit schweren und dauerhaften Belastungen des Verhältnisses zu den Vereinigten Staaten von Amerika zu rechnen", schreibt die Bundesregierung.

Bei einer Vernehmung Snowdens in Deutschland befürchte man auch, dass die USA die nachrichtendienstliche Kooperation mit Deutschland "zumindest vorübergehend einschränkt". Vor diesem Hintergrund müsse das Interesse des Untersuchungsausschusses, Snowden in Deutschland zu befragen, hinter das Staatswohl zurücktreten. Wegen des US-Festnahme-Ersuchens sei es außerdem "möglich, dass Snowden im Falle einer Einreise nach Deutschland an die Vereinigten Staaten auszuliefern wäre".

Eine Vernehmung Snowdens in seinem russischen Asyl hält die Bundesregierung dagegen für möglich. Laut dem Rechtsgutachten einer amerikanischen Kanzlei bestehe aber auch in diesem Fall die Möglichkeit, "dass die Mitglieder des Untersuchungsausschusses in den USA strafrechtlich verfolgt werden". Für eine Vernehmung Snowdens in der Deutschen Botschaft in Moskau müsste nach Auffassung der Bundesregierung geklärt werden, ob dies seinen Aufenthaltsstatus in Russland gefährden würde.

Wiederholt hatten Politiker von Grünen und der Linken gefordert, Snowden als Zeugen vor dem Ausschuss zu hören. Dazu erklärte sich Snowden bereit, sofern seine Sicherheit gewährleistet sei. SPD und CDU setzten durch, dass zunächst die Bundesregierung bis zum 2. Mai zu dieser Frage Stellung beziehen soll. Das Papier wird dem Untersuchungsausschuss an diesem Freitag zugestellt.

30.04.2014

***************************************
NDR Presse und Information
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
presse(at)ndr.de
www.ndr.de