NDR Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht seit dem Jahr 1948. Von den 12 ehrenamtlichen Mitgliedern stammen jeweils zwei aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, sechs aus Niedersachsen.

Der Ausschuss überwacht die Geschäftsführung des Intendanten und fördert die Interessen des Norddeutschen Rundfunks. Er ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben nicht an Aufträge oder Weisungen gebunden und darf keine Sonderinteressen vertreten.

Der Verwaltungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Feststellung des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses
  • Feststellung des Entwicklungsplanes
  • Zustimmung zum Abschluss und zur Kündigung von Anstellungsverträgen mit außertariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
  • Vorschlag zur Wahl des Intendanten

 

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