Die Landesrundfunkräte

Die Landesrundfunkräte

Bei jedem NDR Landesfunkhaus wird ein Landesrundfunkrat gebildet. Diesem gehören die Mitglieder des jeweiligen Landes im Rundfunkrat an. Die Aufgaben der Landesrundfunkräte entsprechen denen des Rundfunkrats. Der Landesrundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen für die jeweiligen Landesprogramme und berät die Landesfunkhausdirektoren in allen Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Sie nehmen Stellung zum Entwurf des Wirtschaftsplans, soweit die Landesprogramme betroffen sind. Auch bedarf der Vorschlag des Intendanten für die Berufung der Landesfunkhausdirektoren der Zustimmung der Landesrundfunkräte. Die Gesamtverantwortung des Rundfunkrates bleibt trotz der Kompetenzen der Landesrundfunkräte unberührt.

 

Landesrundfunkräte