Krank auf Reisen im Ausland: Was tun?
Im Urlaub krank zu werden, ist grundsätzlich ärgerlich. Passiert das im Ausland, ergeben sich zudem oft Probleme. Wer hilft mir weiter? Wie finde ich einen vertrauenswürdigen, kompetenten Arzt? Wer trägt die Kosten der Behandlung oder eines notwendigen Rücktransports? Kann ich mich krankschreiben lassen? Und was passiert mit meinen Urlaubstagen? Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.
Wer ist der erste Ansprechpartner, wenn ich im Ausland krank werde?
Das hängt vom jeweiligen Land ab. Empfehlenswert ist es, sich bereits vor der Reise darüber zu informieren, damit der Krankenversicherungsschutz sichergestellt ist. Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) bietet Informationen zu allen EU-Länder und anderen Staaten mit denen Abkommen bestehen, um sich im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung vor Ort behandeln zu lassen.
Was muss man vorlegen, um behandelt zu werden?
Im EU-Ausland und in einigen Nicht-EU-Ländern sichert die Europäische Krankenversicherungskarte eine notwendige Behandlung ab. Die Europäische Krankenversicherungskarte befindet sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte. In einigen Ländern sind spezielle Urlaubskrankenscheine nötig. Ob das der Fall ist, lässt sich den länderspezifischen Merkblättern der DVKA entnehmen.
Wen rufe ich im Notfall im Ausland an?
Eine gute Reiseplanung hilft, um im Ernstfall das Schlimmste zu verhindern. Nützlich sind grobe Kenntnisse der Gesundheitsversorgung im Urlaubsland. Auf jeden Fall sollten Reisende die jeweilige Notrufnummer kennen. Besonders einfach ist das in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Hier funktioniert immer die 112 aus dem Fest- und Mobilfunknetz und ist kostenlos.
Worauf muss ich achten, wenn ich im Ausland zum Arzt gehe?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen zum Teil die Kosten für die Behandlung im EU-Ausland, allerdings nur dann, wenn der Arzt eine Zulassung für das gesetzliche Versicherungssystem des Landes hat. Darauf muss man bei der Auswahl achten. In anderen Ländern, etwa in Thailand oder den USA, gilt das nicht. Für diese Länder ist eine Auslandsreisekrankenversicherung notwendig. Wer keine hat, muss die Kosten selbst tragen.
Ist eine Krankenversicherung fürs Ausland ein Muss?
Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist unabhängig vom Ziel sinnvoll und empfehlenswert, denn nicht alle Behandlungskosten werden von der heimischen Krankenversicherung übernommen. Zu einem großen Problem können Kosten für den Rücktransport werden, die im Ernstfall anfallen. Diese Kosten, die in den fünfstelligen Bereich gehen können, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht.
"Wer häufiger ins Ausland fährt, sollte eine dauerhafte Auslandsreisekrankenversicherung abschließen", rät Christoph Kranich von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Die gibt es schon für 10 Euro im Jahr". Wichtig ist, dass die Versicherung auch den Rücktransport abdeckt. "Dort sollte stehen, dass die Kosten auch dann übernommen werden, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll und nicht nur notwendig ist", so Kranich.
Kann man sich auf Ärzteempfehlungen, etwa vom Hotel, verlassen?
Ja, aber das Problem ist, dass es sich dabei oft um Privatärzte handelt und der Patient dann auf den Kosten der Behandlung sitzen bleibt, wenn er keine Zusatzversicherung fürs Ausland hat.
Reicht bei leichten Erkrankungen ein Medikament aus der Apotheke vor Ort?
Ja, aber man sollte unbedingt eine seriöse, als solche gekennzeichnete Apotheke aufsuchen, denn in einigen Ländern werden auch gefälschte Produkte verkauft. Wichtig ist auch, sich den generischen Namen und nicht den Markennamen der Arznei zu merken. Er bezeichnet den Wirkstoff, also zum Beispiel Ibuprofen oder Penicillin, und wird auch im Ausland verstanden.
Kann man sich im Ausland krankschreiben lassen?
Ja - besonders wenn die Dauer der Krankheit die Urlaubszeit überschreitet, ist das sinnvoll. Urlaub und Arbeitsunfähigkeit schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus, wie die Techniker Krankenkasse betont. Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs und wird arbeitsunfähig, zählen diese Tage nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 9) nicht zu den Urlaubstagen. Stattdessen gilt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
Erkrankte müssen sich bei einem Arzt ein Attest als Nachweis für eine Arbeitsunfähigkeit besorgen - und zwar ab dem ersten Krankheitstag. Sie sollten sich auch mit Ihrem Arbeitgeber und der Krankenversicherung in Deutschland in Verbindung setzen und nachfragen, was es noch zu beachten gibt. Durch Krankheit verlorene Urlaubstage können nicht automatisch an den ursprünglich gewährten Urlaub angehängt werden. Der Urlaubsanspruch verfällt nicht, die Tage können später nachgeholt werden.
Was ist, wenn mein Kind im Urlaub krank wird?
Anders als an normalen Arbeitstagen gibt es im Urlaub nicht die Möglichkeit, für die Betreuung eines kranken Kindes bezahlte freie Tage zu bekommen. Einen Anspruch auf die verlorenen Urlaubstage haben berufstätige Eltern nicht.